Im Rahmen der Wasser Berlin International 2011 hat die Thomsen GmbH Tiefbauunternehmen, Osterrönfeld, die Zertifizierungsurkunde der Gruppe GN 3 – Berstliningverfahren – der DVGW CERT GmbH erhalten. Die Prüfung im Rahmen der beantragten DVGW-Zertifizierung wurde hierbei erstmals von einem beauftragten Prüfingenieur der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 durchgeführt. Diese Vorgehensweise ist das Ergebnis einer Kooperationsvereinbarung, welche die Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V. (Güteschutz Kanalbau) und die DVGW CERT GmbH im vergangenen Jahr in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben haben.
Unter dem Motto „Gemeinsam für Qualität“ bieten die beiden Organisationen ein abgestimmtes Verfahren zur Qualifikationsprüfung von Kanal- und Rohrleitungsbau-unternehmen an. Vorrangiges Ziel: Durch die Abstimmung von Prüfabläufen und den Abgleich von Prüfkatalogen sollen Vereinfachungen für Unternehmen realisiert werden, die sowohl in der Sparte Abwasser als auch in der Sparte Gas/Wasser tätig sind und die die etablierten Qualifikationsnachweise führen oder anstreben. Dabei stellt die Kooperation die Beibehaltung eines bewährten und mit den Auftraggebern abgestimmten Anforderungsniveaus für den jeweiligen Nachweis sicher. Zudem profitieren Auftraggeber und qualifizierte Unternehmen in den jeweiligen Sparten von der hohen fachlichen Kompetenz der Prüforganisationen und beauftragten Prüfer.
Als Pilotprojekt hatten Güteschutz Kanalbau und DVGW CERT eine Abstimmung der Prüfverfahren bei den grabenlosen Techniken vereinbart. „Zementmörtelauskleidung, Langrohr- und Gewebeschlauchrelining sowie Berstlining werden auf der Versorgungs- wie auf der Abwasserseite angewendet“ erläutert der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau, Dr.-Ing. Marco Künster. „Hinzu kommt, dass das Regelwerk und die Arbeitstechniken im hohen Maße deckungsgleich sind, deshalb sind hier Synergieeffekte realisierbar.“
Gemeinschaftliche Prüfungen
Das Konzept zur Optimierung beinhaltet dementsprechend gemeinschaftliche Qualitätsprüfungen durch die Prüfingenieure der Gütesicherung RAL-GZ 961 und Experten der DVGW CERT. Die Prüfergebnisse werden von beiden Organisationen übernommen und für das jeweilige Verfahren genutzt. „Hierdurch wird der Aufwand auf Seiten der Unternehmen spürbar reduziert“, so Künster weiter.
Ein Potenzial, dass Dipl.-Ing. Willi Thomsen, Geschäftsführer der Thomsen GmbH Tiefbauunternehmen, nach Bekanntwerden der Kooperationsvereinbarung „unbedingt heben wollte“. Traditionell steht die Einhaltung von hohen Qualitätsstandards im Unternehmen und bei der Ausführung der Baumaßnahmen im Fokus. „Fachkundige und qualifizierte Mitarbeiter, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind die Grundbausteine unserer Geschäftsphilosophie“, erklärt Willi Thomsen. Der Einsatz von erfahrenen, qualifizierten Mitarbeitern, eine kontinuierliche Weiterbildung und der Einsatz von modernsten technischen Geräten tragen entscheidend zum Gelingen einer Baumaßnahme bei“, so Thomsen weiter, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass sein Unternehmen bereits im Mai 1996 das RAL-Gütezeichen für Kabelleitungstiefbau erhalten hat, mit dem ebenso wie mit dem später erworbenen RAL-Gütezeichen Kanalbau und der DVGW-Zulassung die Leistungsfähigkeit des Unternehmens dokumentiert wird.
Allerdings dürfe bei aller Wichtigkeit nicht übersehen werden, dass die Erlangung der Zertifizierungen auch ein personelles und finanzielles Engagement nach sich zöge – sieht sich Thomsen im Schulterschluss mit vielen Unternehmerkollegen. Zudem befänden sich Kanal- und Rohrleitungsbaufirmen in einem scharfen Wettbewerb und seien bestrebt, wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen. Das gemeinsame Konzept von Güteschutz Kanalbau und DVGW CERT sei deshalb ein hervorragender Ansatz, um dem Zertifizierungsaufwand zu optimieren. Im Idealfall sollen durch Abstimmung der Prüfabläufe und Abgleich der Prüfkataloge Doppelerhebungen vermieden und eine Reduzierung der zeitlichen Belastungen bei den Firmen erreicht werden, die Ihre Qualifikation in der jeweiligen Sparte durch den Güteschutz Kanalbau und DVGW CERT GmbH bestätigen lassen.
Anforderungen überschneiden sich
Als Inhaber eines RAL-Gütezeichens für Berstliningverfahren (S 51.01) erwartete Thomsen eine Vereinfachung bei der Erlangung der entsprechenden Zertifizierung GN 3 der DVGW CERT. „Zumal Regelwerk und die Arbeitstechniken im Abwasserbereich in hohem Maße deckungsgleich mit denen im Gas/Wasser Bereich sind“, wie Dipl.-Ing. Dirk Stoffers, ein vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur bestätigt. So finden sich in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 detaillierte Anforderungen an die Fachkunde, die technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit der Bieter sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung. Im Einzelnen betrifft dies Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Nachunternehmer und Eigenüberwachung, deren Erfüllung die Bieter mit Angebotsabgabe nachweisen müssen. Sichergestellt wird die Bestätigung der Qualifikation der Firmen unter anderem durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. So werden bei Firmen- und Baustellenbesuchen die Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie die Ausstattung der Unternehmen in Bezug auf Personal und Betriebseinrichtungen und Geräte bewertet. Besondere Erfahrung des Unternehmens und des eingesetzten Personals belegen Nachweise über entsprechende Tätigkeiten, Zuverlässigkeit wird durch Vorlage eines Organisationsmanagements dokumentiert und in unangemeldeten Baustellenbesuchen bestätigt. Hinzu kommen aussagekräftige Referenzen wie zum Beispiel Abnahmeprotokolle. Bei der Überprüfung der Ausstattung des Unternehmens geht es insbesondere um das Personal.
Beurteilungsgruppe S
Zu den Anforderungen der Beurteilungsgruppe S zählt ein Verantwortlicher mit erfolgreicher praktischer fünfjähriger Tätigkeit im Kanal- oder Rohrleitungsbau sowie mit Fachwissen über das jeweils anzuwendende Spezialverfahren, Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang, mindestens ein Vorarbeiter mit dreijähriger praktischer Erfahrung sowie ein ausgebildeter Spezialist je Bauvorhaben für das jeweils angewendete Verfahren mit personengebundenen Referenzen. Zudem ist die Schulung durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen. In Bezug auf Betriebseinrichtungen und Geräte müssen alle für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Betriebseinrichtungen vorhanden sein. Geräte müssen in ausreichender Menge und funktionstüchtigem Zustand auf der Baustelle bereitgestellt werden.
Ein so genannter Leitfaden gibt den Umfang der Eigenüberwachung vor. Im Rahmen der Eigenüberwachung sind die maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ verfügen über ein Handbuch für das jeweilige Verfahren, in dem Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung definiert sind. Hiermit steht ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches Aussagen über Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Unternehmens ermöglicht.
Zertifizierung nach GN 3
Anforderungen in Bezug auf die Anwendung des Berstliningverfahrens werden im Abwasserbereich durch die Gütesicherung Kanalbau, Beurteilungsgruppe S51.01 und im Bereich der Versorgung durch die DVGW-Zertifizierung nach GN 3 definiert. Die Anforderungen bei der Beantragung von entsprechenden DVGW-Zertifizierungen überschneiden sich mit den Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau. „Firmen, die in der Gas/Wasser-Sparte tätig sind, weisen ihre Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand von Zertifizierungen nach den DVGW-Arbeitsblättern GW 301 und GW 302 nach“, so Stoffers weiter, der zu Beginn dieses Jahres von der DVGW CERT in die Prüfung des Antrages der Thomsen GmbH einbezogen wurde. Unternehmen, die nach GN 3 zertifiziert werden wollen, haben der DVGW CERT GmbH eine einschlägige Dokumentation zu überlassen, die die Qualitätssicherung bei Erneuerungsverfahren gemäß GW 323 exemplarisch darstellt. Es muss bereits in der Antragsvorprüfungsphase sichergestellt werden, dass im Unternehmen geregelte Abläufe schriftlich festgelegt wurden und anhand der Dokumentation jederzeit nachvollziehbar sind. Sind diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt, wird die Überprüfung vor Ort nicht veranlasst. Die inhaltliche Bewertung der Qualitäts-sicherungsmaßnahmen kann nur im Unternehmen selbst erfolgen. Sie legen den DVGW-Experten deren Eignung, Vollständigkeit und Umsetzung der Regelungen dar.
Die große Schnittmenge in bestimmten Ausführungsbereichen haben beide Organisationen veranlasst, ein optimiertes Angebot zu erarbeiten. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, ein gemeinsames Antragsverfahren zu durchlaufen. Dies vereinfacht die Zusammenstellung der Unterlagen und erlaubt eine zeitliche Abstimmung der Überprüfungen durch die Experten bzw. Prüfingenieure. Der interne Aufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung und den Zeitbedarf für deren Durchführung kann minimiert werden. Das Angebot eines gemeinsamen Prüfungstermins soll dem Rechnung tragen. Zwar werden die Prüfungen weiterhin spartenspezifisch durchgeführt, doch sollen Störungen im Tagesgeschäft und Zeitverlust reduziert werden. Die allgemeinen Teile wie Einführungsgespräch, Vorstellung und Organisation des Unternehmens, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Tiefbaukompetenz können beispielsweise zusammengefasst werden.
Nach der Verleihung des ersten Zertifikates ziehen die Beteiligten ein positives Fazit. Manche Abläufe wurden spürbar vereinfacht. Deutlich wurde allerdings auch, dass noch weitere Potenziale erschlossen werden können. Auf die Hebung dieser Potenziale ist die Arbeit der beteiligten Organisationen ausgerichtet. Rohrleitungsbauverband (rbv) sowie Rohrleitungssanierungsverband (RSV) unterstützen die Prüforganisationen bei der Erarbeitung diesbezüglicher Grundlagen.