Wichtig ist auf der Baustelle

07.12.2009

Gütegesicherte Ausführung liegt im öffentlichen Interesse

Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, dass das Abwasser zuverlässig und umweltgerecht beseitigt wird. Vor allem aber hat die Bevölkerung Anspruch darauf, dass öffentliche Mittel nicht in schlecht gebaute Kanäle investiert werden, deren wiederholte Sanierung enorme Kosten verursacht. Die Einhaltung von Mindestanforderungen bei Neubau oder Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen liegt deshalb im öffentlichen Interesse.

Entscheidend ist hier vor allem die Ausführungsqualität. Sie bestimmt den Sanierungs- und Kostenaufwand, der in den kommenden Jahrzehnten zu bewältigen sein wird. Ausführungsqualität ist wiederum abhängig von der Qualifikation der Bieter. Deshalb ist die Prüfung der Eignung der Bieter bei Auftragsvergabe Ausdruck für zukunftsorientiertes und effektives handeln.

Auftraggeber, die Qualifikationsnachweise beim Bau, bei der Instandhaltung, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung von Entwässerungskanälen fordern, vertrauen zum Beispiel darauf, dass die ausführenden Firmen die Qualifikation der Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 961 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. erfüllen. Die Qualifikation besteht in der Erfüllung von Mindestanforderungen an fachkundigem Personal, Geräteausstattung, kontinuierlicher Weiterbildung des Personals und einer dokumentierten Eigenüberwachung. Das Gütezeichen Kanalbau ist Nachweis für diese geforderte Qualifikation. Was steht dahinter?

Mit der Baustellenmeldung geht es los
Gemäß den von RAL herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen (RAL-GZ 961) stellen mit dem Gütezeichen Kanalbau zertifizierte Firmen spezielle Anforderungen an ihr Personal. Bei Schulungen durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen wird den Mitarbeitern der Kenntnisstand zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik vermittelt. Fortbildungsmaßnahmen beinhalten insbesondere Schulungen zum Nachweis und zur Dokumentation fachgerecht erbrachter Leistungen. Die Bestätigung der Qualifikation der Firmen wird auch sichergestellt durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure.

Worin besteht deren Aufgabe?
Firmen, die ein RAL-Gütezeichen Kanalbau beantragt haben oder ein RAL-Gütezeichen besitzen, melden ihre Maßnahmen vor Baubeginn online an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft. Zugleich ist der Prüfingenieur vor Ort über die in seinem Zuständigkeitsbereich stattfindenden Aktivitäten informiert. Bei Firmenbesuchen werden die Angaben zum Personal und zum Gerät, wie sie bei der Erstprüfung dokumentiert wurden, überprüft. Ebenso der Stand der inner- und außerbetrieblichen Weiterbildung. Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller seit der Erst- bzw. letzten Fremdüberwachung abgewickelten Maßnahmen stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Weiterhin besucht der Prüfingenieur von den Firmen gemeldeten Einsatzstellen und prüft, ob das der Gütegemeinschaft bekannte Fachpersonal in ausreichender Anzahl eingesetzt wird und ob die Dokumentation der Eigenüberwachung dem Arbeitsablauf entsprechend geführt wird.

Die Praxis zeigt: Diese Vorgehensweise trägt trotz vereinzelter kritischer Äußerungen entscheidend zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Qualitätssicherungssystems Güteschutz Kanalbau bei. Wenn Firmen mit Gütezeichen schlechte Arbeit leisten, erwarten Auftraggeber, dass die Gütegemeinschaft Kanalbau entsprechend reagiert. Zu Recht! Aber was wird getan? Die Berichte der Prüfingenieure werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Als satzungsgemäßes Organ der Gütegemeinschaft hat der neutrale Güteausschuss unter anderem die Aufgabe, Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung oder gegebenenfalls den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen dem Vorstand vorzuschlagen. Ahndungsmaßnahmen sind je nach Art des Verstoßes, zusätzliche Auflagen im Rahmen der Fremdüberwachung, Verwarnung oder Aberkennung der Qualifikation bzw. Zeichenentzug. Die genannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.

Das konsequente Vorgehen wird von den Auftraggebern wahrgenommen. Gradmesser hierfür ist eine zunehmende Zahl von Kommunen, die das Instrument Gütesicherung Kanalbau nutzen. Von bundesweit 700 Kommunen mit jeweils mehr als 20.000 Einwohnern fordern 571 Kommunen die RAL-Gütesicherung Kanalbau in ihren Ausschreibungen (September 2009). Ein Anteil, der sich in den vergangenen fünf Jahren von 70 auf 82 Prozent erhöht hat.

Das macht sich bezahlt: In dem Moment, wo nur Unternehmen beauftragt werden, welche die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen, ist der Preis als alleiniges Entscheidungskriterium akzeptabel. Die Mindestanforderungen an Baumaßnahmen sind dann sichergestellt und mit ihrer Erfüllung eine jahrzehntelange Nutzungsdauer der Kanäle sowie die gewünschte Umweltsicherheit. Auf diese Weise nehmen die Kommunen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und entlasten gleichzeitig die knappen Haushalte.


Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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