VBI: HOAI-Novelle muss deutlich weiter reichen

01.10.2010

Bei der Planung von Ingenieurbauwerken hat ein ruinöser Preiswettbewerb eingesetzt. Ingenieure der Objektplanung sind nach HOAI 2009 klar benachteiligt. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) mahnt dringend Verbesserungen an.

"Die bislang vom Berufsstand vorgetragenen Forderungen zur Novellierung der HOAI 2009 reichen bei weitem nicht aus. Insbesondere für Planer aus den Breichen Technische Ausrüstung, Verkehrsplanung und Objektplanung hat die letzte Novelle teils gravierende Nachteile gebracht, die dringend ausgeglichen werden müssen". Darauf hat heute Axel A. Jacker, Vorstand des Verbandes Beratender Ingenieure, in Berlin hingewiesen.

Der VBI unterstreicht mit einem eigenen Forderungskatalog, dass die Nachbesserungen bei der geplanten weiteren Novellierung der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) deutlich über die bislang formulierten Ziele des Berufsstandes hinausgehen müssen.

"Auch der VBI steht hinter den Forderungen, die der AHO sowie die beiden Bundeskammern der Ingenieure und Architekten gegenüber den Bundesministerien formuliert haben. Es ist aber unabdingbar, dass der VBI die Interessen der unabhängigen Ingenieure weiter durchsetzt. Daher gehen die VBI-Forderungen über den bislang dokumentierten Konsens hinaus. Die unabhängigen Ingenieurbüros und selbstständigen Planer haben durch die HOAI- Novelle teils erheblichen Schaden gelitten. Diese Fehlentwicklungen gilt es jetzt mit Nachdruck zu korrigieren", sagte Jacker.

Die Forderungen des VBI zielen beispielsweise auf die unklaren Regelungen im Bauen im Bestand ab, die dringend präziser gestaltet werden müssen. Gleiches gilt für die Definition des Umfanges von Zuschlägen. Weiterhin hat die bisherige Praxis mit der neuen HOAI zahlreiche Unschärfen und damit verbundene Nachteile für die Planer offengelegt.

Jacker: "Verschiedene Regelungen der HOAI, die Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und die Technische Ausrüstung betreffen, haben in der Praxis zu Honorarverlusten bei den Ingenieurbüros geführt. Als weiteres Beispiel ist zu nennen, dass die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken nach neuer HOAI heute als Besondere Leistung frei verhandelbar ist, was die Auftraggeber durchweg zum Drücken der Honorare ausnutzen. Der Gesetzgeber muss hier wie bei den anderen nicht mehr verbindlich geregelten HOAI-Teilen dringend Korrekturen vornehmen, da sonst viele Planungsleistungen zum Nachteil der Allgemeinheit einem gnadenlosen Preiswettbewerb ausgesetzt sind. Dem Preisdumping müssen wir mit der neuen HOAI ein für alle mal einen Riegel vorschieben."


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