Unterwegs in Sachen "Gütesicherung": Auftraggeber und Firmen verfolgen das gleiche Ziel

26.08.2008

Abwasserleitungen und -kanäle werden in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie im Auftrag von Kommunen verlegt. Sie haben deshalb eine besondere Verantwortung für die einwandfreie, dichte Herstellung dieser Bauwerke. Undichte Kanäle bewirken entweder eine unbefugte Grundwasserverunreinigung oder führen zu Fremdwassereintritten in den Leitungen. Der erste Fall ist strafbar nach § 324 Strafgesetzbuch und der zweite löst wesentlich höhere Betriebskosten und höhere Schmutzfrachten im Ablauf der Kläranlagen aus.

Zustandsuntersuchungen haben gezeigt, dass ein Teil der heute bekannten Kanalschäden bereits zum Zeitpunkt der Herstellung der Kanäle entstanden ist. Dies wird von allen Fachleuten auf diversen Veranstaltungen deutlich betont. Die Qualität der Bauausführung, die Einhaltung der in den Regelwerken verankerten Mindestanforderungen, muss deshalb sichergestellt werden. Dieser Verantwortung stellen sich immer mehr Auftraggeber. Sie fordern konsequent Qualifikationsnachweise ein. Eine Vorgehensweise, die das eigene Anspruchsdenken in punkto Qualifikation und Ausführungsqualität untermauert. Überwachte Mindestanforderungen ermöglichen den Entscheidern, das Geld der Bürger verantwortungsvoll und mit optimaler Kosten-Nutzen-Relation einzusetzen. Bei Vergabe von Aufträgen ausschließlich an geeignete Firmen werden Kommunen ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht. Außerdem wird die Nutzungsdauer von Entwässerungskanälen erhöht, wenn die Anforderungen der Regelwerke bei Bauausführung, Sanierung, Inspektion und Reinigung eingehalten werden.

Im Auftrag des Güteausschusses
Auftragnehmer mit Qualifikationsnachweis, die die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 erfüllen - zum Beispiel in einem der Anwendungsbereiche AK3, AK2, AK1, VM, VD, VO, VOD, S, I, R, D, G oder ABS - bieten dafür die Voraussetzungen mit fachkundigem Personal, geeignetem Gerät und Eigenüberwachung. Gemäß der vom RAL herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 stellen Auftraggeber spezielle Anforderungen an das Personal der Auftragnehmer. Bei Schulungen durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen wird den Mitarbeitern der Kenntnisstand zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik übermittelt. Fortbildungsmaßnahmen beinhalten insbesondere Schulungen zum Nachweis und zur Dokumentation fachgerecht erbrachter Leistungen. Die Bestätigung der Qualifikation der Firmen wird auch sichergestellt durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Was ist ihre Aufgabe?

Überprüfung von Dokumentationen
Firmen, die ein RAL-Gütezeichen Kanalbau beantragt haben oder bereits ein RAL-Gütezeichen besitzen, melden ihre Maßnahmen vor Baubeginn online an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft. Auftraggeber können unter www.kanalbau.com in einem Passwort geschützten Bereich unter dem Stichwort Baustellenmeldungen Informationen zu den jeweils sie betreffenden Baumaßnahmen abrufen. Zugleich ist der Prüfingenieur vor Ort über die in seinem Zuständigkeitsbereich stattfindenden Aktivitäten informiert. Bei Firmenbesuchen werden die Angaben zum Personal und zum Gerät, wie sie bei der Erstprüfung dokumentiert wurden, überprüft. Merkmal qualifizierter Fachunternehmen ist die inner- und außerbetriebliche Weiterbildung. Auch diese Anforderung wird beim Firmenbesuch geprüft. Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller seit der Erst- bzw. letzten Fremdüberwachung abgewickelten Maßnahmen, stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.

Auftraggeber erwarten Reaktion
Im Rahmen der Gütesicherung besuchen die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure stichprobenartig die von den Firmen gemeldeten Einsatzstellen und prüfen, ob das der Gütegemeinschaft bekannte Fachpersonal in ausreichender Anzahl eingesetzt wird und ob die Dokumentation der Eigenüberwachung dem Arbeitsablauf entsprechend geführt wird. Die Praxis zeigt: Die "Kontrollen" in den Firmen und auf den Baustellen werden manchmal kritisiert, tragen aber entscheidend zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Qualitätssicherungssystems Güteschutz Kanalbau bei. Wenn Firmen mit Gütezeichen schlechte Arbeit leisten, erwarten Auftraggeber, dass die Gütegemeinschaft Kanalbau entsprechend reagiert. Eine Aufgabe, die der neutrale Güteausschuss wahrnimmt: Zum Beispiel durch Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen. Ahndungsmaßnahmen sind je nach Art des Verstoßes zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung, Vermehrung der Fremdüberwachung, Verwarnung oder Aberkennung der Qualifikation bzw. Zeichenentzug.


Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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