Sind Ihre Abwasserleitungen dicht? Fa. Jutzy Haustechnik & Service GmbH berät
11.05.2010
Langsam spricht es sich herum: Spätestens ab 2016 müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer auf Anfrage umgehend nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Darum wurde in der Deutschen Industrienorm DIN 1986 Teil 30 festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasser-Leitungen vorliegen muss. In dem neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 sind für alle Grundstückseigentümer entscheidende Neuerungen.
Die Dokumentationen und das Ergebnis der Prüfung müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen als digitales Video sowie digitalen Fotos und Prüfprotokoll vorgelegt werden. Eine solche Dichtheitsprüfung hat in der Regel 20 Jahre Gültigkeit. Allerdings gilt es, nach Reparaturarbeiten, größeren Umbauarbeiten oder Neubau der Abwasseranlage eine erneute Prüfung durchzuführen. Die Pflichten nach dem WHG richten sich unmittelbar an den Anlagenbetreiber (also den/die Hauseigentümer),setzen somit keine spezielle behördliche oder kommunale Aufforderung voraus und sind infolge dessen unverzüglich umzusetzen.
Kontakt:
Jutzy Haustechnik & Service GmbH
Rudolf-Breitscheid-Str. 118
14482 Potsdam
Tel.: 0331 - 74 76 20
Fax: 0331 - 74 76 228
E-Mail: info@jutzy-haustechnik.de
Internet: www.jutzy-haustechnik.de
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