Schlauchliner-System von Norditube zu 100 % dicht
28.07.2008
DIBT-Zulassung: Beschichtung ist integraler Bestandteil des Schlauchliners
Gemäß APS-Prüfrichtlinien müssen die im Kanal entnommenen Probestücke ausgehärteter Schlauchliner einer Dichtheitsprüfung unter Vakuum unterzogen werden. Bislang fehlte den Prüfinstituten jeglicher Eignungsnachweis der Beschichtung und sie gingen folgerichtig davon aus, dass eine Prüfung dieses Bauteils hinsichtlich Dichtheit, aber auch anderer Endfunktionen nicht geboten ist. Bei der labortechnischen Überwachung der Baustellen-Prüfmuster bei den Prüfinstituten wurden die Folien daher stets durch Einschnitte definierter Länge und Tiefe so weit perforiert, dass ihre Dichtwirkung zuverlässig verloren geht. Damit soll sicher gestellt werden, dass die abdichtende Wirkung des Liners allein von dessen harzgetränkter Faser-Matrix ausgeht, nicht jedoch von einer Folie, die beim Einbau bzw. im Betrieb möglicherweise beschädigt wird. Denn tatsächlich vermag eine unbeschädigte Folie bzw. Beschichtung allein schon eine 100prozentige Wasserdichtheit im Prüfvorgang zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist verständlicherweise von großer Bedeutung, was mittlerweile drei der APS-Prüfinstitute, nämlich IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, das Prüfinstitut Siebert Knipschild GmbH, Oststeinbek, und das Sachverständigenbüro für Kunststofftechnik Dr. Sebastian, St. Wendel, dem Liner-Systemhersteller Norditube Technologies attestierten: Bei dem Linersystem KM INLINER, Trägerschlauch-Variante B, ist die Kunststoffaußenbeschichtung aus Polyethylen definitiv integraler Bestandteil des Liners und darf bzw. muss damit als Dichtheits-wirksamer Bestandteil des Systems angesehen werden. Beim IKT z.B. wurde in Versuchen an einem eine Tonne schweren und neun Meter langen Liner-Probestück DN 1200 nachgewiesen, dass die PE-Außenschicht, die im Betrieb einen unmittelbaren Kontakt zwischen harzgetränkter Fasermatrix und Altrohr unterbindet, auch beim Einziehvorgang unter praxisnahen Bedingungen nicht nennenswert beeinträchtigt wird. Dabei wurde der Liner 240 Meter weit mit 0,5 m/min durch eine zusätzlich mit Sand beaufschlagte Prüfstrecke aus Betonrohren DN 2400 gezogen.
Das Ergebnis nach dieser auf Verschleiß angelegten Prozedur:
„Erst bei Betrachtung der Beschichtungsoberflächen durch eine Risslupe mit 7facher Vergrößerung konnte eine geringfügige Veränderung infolge der Schleifvorgänge beobachtet werden. Insgesamt waren diese jedoch so gering, dass nicht mit einer Beeinträchtigung des Schlauchliners für den Betriebszustand zu rechnen ist.“ [ 2 ]
Der optische Befund wurde im IKT-Labor anschließend durch eine Dichtheitsprüfung mit 0,5 bar Unterdruck bestätigt. Abschließend kommt das Institut in seinem Gutachten zu dem Ergebnis:
„Mit dem vorliegenden Prüfergebnis ist eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, die Außenbeschichtung als integralen Bestandteil des KM INLINER, Trägerschlauch Variante B, ansehen zu können. [ 1 ]
Inhaltlich gleichlautend das Fazit des Prüfgutachtens des Sachverständigenbüros Dr. Sebastian, St. Wendel [ 2 ], das der Aussenfolie attestiert, man dürfe sie als „integralen Bestandteil des Laminates in Bezug auf die Wasserdichtheit“ ansehen.
Beim Prüfinstitut Siebert Knipschild GmbH, Oststeinbek, wurde der Liner einer 1000-Stunden-Langzeit-Druckprüfung mit gleichfalls 0,5 bar unterworfen, nachdem die Liner-Innenbeschichtung durch einen Gitterschnitt perforiert worden war. Resultat: „Nach Ablauf der vorgegebenen Prüfzeit von 1000 Stunden zeigte die visuelle Begutachtung keine plastischen Verformungen des Laminates und der Aussenbeschichtung. Blasenbildungen oder Ablösung wurden nach dem 1000-Stunden-Versuch an der Außenbeschichtung nicht festgestellt.“ [ 3 ]
De facto bedeutet das, dass das geprüfte Norditube-Linersystem KM INLINER, Trägerschlauchvariante B, ab sofort einschließlich der Beschichtung auf Wasserdichtheit geprüft werden kann und muss. So steht es auch unter Pos. 7.3. der neuen DIBT-Zulassung vom 11.07.2008: „Bei der Variante B des Schlauchliners ist für die Wasserdichtheitsprüfung die zum Altrohr gewandte Beschichtung unverändert zu lassen“. [ 4 ]
Dies bedeutet, dass das Prüfergebnis „wasserdicht“ als wichtiges Qualitätskriterium bei diesem Liner –vorbehaltlich der selbstverständlich weiterhin durchzuführenden haltungsbezogenen Dichtheitsprüfung- rein konstruktionsbedingt determiniert ist.
Bei der Norditube Technologies GmbH sieht man in diesem Vorgang eine weitere Bestätigung einer stetigen Innovation zur Liner-Qualität als Resultat einer hohen Forschungs- und Entwicklungspolitik.
[ 1 ] IKT-Prüfbericht P02331 vom 25.04.2008, Seite 10
[ 2 ] Prüfbericht Nr. 071113_07003_0014 vom 13.11.2007
[ 3 ] Prüfbericht Nr. 08.24835 vom 10.03.2008
[ 4 ] DIBT-Zulassung Nr. Z-42.3-335
Kontakt:
Norditube Technologies GmbH
Herr Wendelin Böhne
Julius Müller-Straße 12
32816 Schieder-Schwalenberg
Tel. 05284 94298 10
E-Mail: wendelin.boehne@cptlink.com
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