RAL-GZ 961: Zuverlässigkeit verbindet - Auftraggeber und Fachfirmen ziehen an einem Strang

08.01.2009

"Qualität hat ihren Preis" – diese Botschaft war auch 2008 Aufhänger vieler Pressemitteilungen in regionalen und überregionalen Zeitschriften sowie in den einschlägigen Publikationen der deutschen Baufachpresse. Vertreter von Bauverbänden und Behörden und Fachleute aus Politik und Wirtschaft waren oft einer Meinung: Wer bauen will und in punkto Qualität und Zuverlässigkeit auf der sicheren Seite sein will, sollte auf ein seriöses Unternehmen vertrauen, das entsprechende Referenzen vorweisen kann. Dabei gilt: Geiz ist bei der Umsetzung von Bauaufgaben nicht geil, sondern führt in den meisten Fällen – das zeigen die Erfahrungen vieler Bauherren – zu niedriger Qualität und Mängeln. Die Vergabe von Aufträgen zu Dumpingpreisen entpuppt sich immer wieder als Bumerang.

Die ausführenden Firmen stehen unter Druck. Die Arbeiten müssen möglichst schnell abgeschlossen werden. Fehler und mangelhafte Ausführung sind die Folgen. Der Auftraggeber erhält eine schlechte Leistung. Zeitnahe Nachbesserung und finanzielle Folgekosten lassen nicht lange auf sich warten. Deshalb sind sowohl Auftraggeber und Ingenieurbüros als auch qualifizierte Fachfirmen im Sinne eines preisbewussten und fairen Wettbewerbes an einer Verbesserung der bestehenden Vergabesituation und – zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt – an einer Verbesserung des Qualitätsstandards im Kanalbau interessiert. Doch obwohl immer mehr Auftraggeber die RAL-Gütesicherung in die Ausschreibungstexte aufgenommen haben sehen sich die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau nach wie vor mit Vorurteilen konfrontiert: Zu teuer, überflüssig, das sind Bemerkungen, die bei näherer Betrachtungsweise nicht haltbar sind. Auch kritische Äußerungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Gütezeicheninhabern werden laut: Was passiert wenn ein Gütezeicheninhaber eine schlechte Leistung abliefert? Was sind die Folgen?

Spielregeln klar Die Antwort findet sich in den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind in einem Anerkennungsverfahren u.a. unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie den zuständigen Behörden mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen gemeinsam verabschiedet worden. In den Prüfbestimmungen werden die Bedingungen der Eigen- und Fremdüberwachung sowie Kennzeichnungsfragen für Fachfirmen definiert. Auftraggeber verlangen von den Bietern den Nachweis, dass diese die Anforderungen der RAL-Gütesicherung GZ 961 erfüllen. Sie gelten als erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist oder wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 (Erstprüfung) vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Gütesicherung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 (Fremdüberwachung) besteht. Damit sind die Spielregeln eindeutig klar. Hält sich auch jeder daran?

Ein definiertes Qualitätsniveau kann nur erreicht werden, wenn das Augenmerk auf die fachtechnische Eignung des ausführenden Unternehmens gelegt wird. Auftraggeber wollen mit Auftragnehmern zufrieden sein – und umgekehrt. Auftraggeber vertrauen darauf, dass Gütezeicheninhaber die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Die Feststellungen der Prüfingenieure sind Grundlage für die Bewertung der Gütezeicheninhaber durch den Güteausschuss. Er beurteilt, ob Gütezeicheninhaber alle Anforderungen erfüllen, oder ob insbesondere innerbetriebliche Maßnahmen bzw. Ahndungen notwendig sind, die geeignet erscheinen, die Zuverlässigkeit einzelner Gütezeicheninhaber zu verbessern.

Auftraggeber muss mitspielen Aber auch die Auftraggeber sind gefordert. Das Gütezeichen Kanalbau einer bestimmten Beurteilungsgruppe belegt, dass ein Unternehmen über besondere Erfahrungen verfügt und in der Lage ist, zuverlässig zu arbeiten. Auftraggeber überzeugen sich jedoch unter www.kanalbau.com „Gütezeicheninhaber suchen“ welche Auftragnehmer für welche Ausführungsbereiche qualifiziert sind. Zudem ist nach Auftragsvergabe eine angemessene Bauüberwachung aus Sicht des Auftraggebers unverzichtbar. Unterstützung erhält er dabei wiederum von der Gütegemeinschaft. Kommt es beispielsweise nach berechtigten Einwänden des Auftraggebers zu keiner Einigung mit dem Auftragnehmer im Sinne der Vorgaben der RAL-Gütesicherung Kanalbau, muss der Auftraggeber diese so genannten schwarzen Schafe aber auch nennen, damit auf Vorschlag des Güteausschusses vom Vorstand der Gütegemeinschaft geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.


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RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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