Das Memorandum wurde am 3. Mai 2011 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, im Rahmen von Wasser Berlin International 2011 öffentlich vorgestellt. Mit dem Politikmemorandum 2011 bezieht die DWA zu wichtigen deutschen und europäischen Themen aus den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz Stellung.
Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in neun Kernthesen zusammen:
1. Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
Die DWA begrüßt das Bestreben der Politik, Strom aus erneuerbaren Energien stärker zu fördern, um eine nachhaltige Energieversorgung zu erreichen. Die Wasserwirtschaft bietet viele Chancen für eine nachhaltige Energiegewinnung, zum Beispiel die Wasserkraft sowie die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergärung) und von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser.
2. Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
Das wichtige Ziel, den Anstieg der mittleren Jahrestemperatur auf maximal 2 °C zu begrenzen, ist durch die internationale Staatengemeinschaft bestätigt worden. Die Einhaltung dieses Ziels bedarf großer Anstrengungen insbesondere bei der Begrenzung der klimarelevanten Gase, vor allem Kohlendioxid. Die Wasserwirtschaft ist vom Klimawandel in vielfältiger Weise betroffen, etwa bei hydrologischen Extremen (Hoch- und Niedrigwasser), Starkregenereignisse. Die Emissionen von klimarelevanten Gasen bei der Abwasserbehandlung zu mindern, ist eine wichtige Aufgabe. Durch Verwertungsmaßnahmen und das Ende der Deponierung unbehandelter organischer Abfälle hat die Abfallwirtschaft in Deutschland einen großen Beitrag zur Reduzierung der Freisetzung von klimarelevanten Gasen (insbesondere Methan) erbracht.
3. Infrastruktur – Substanz erhalten
Die in Deutschland vorhandene wasserwirtschaftliche Infrastruktur wie Deiche, Talsperren, Kläranlagen und Kanäle stellt ein großes Volksvermögen dar. Die Substanz dieser Einrichtungen zu erhalten, ist für den Schutz der Umwelt und für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Zum Teil besteht bei diesen Anlagen erheblicher Sanierungsbedarf.
4. Neues Wasserrecht durch Verordnungen konkretisieren
Nachdem zum 1. März 2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist, werden aktuell die Landeswassergesetze angepasst und die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen durch Rechtsverordnungen konkretisiert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Bereiche Grundwasser, Bodenschutz, Vorgaben für Ersatzbaustoffe sowie die Oberflächengewässerverordnung und eine neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die DWA bringt sich aktiv in den Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Umweltrechts ein.
5. Wasserrahmenrichtlinie – Bewirtschaftungsplanung in die Praxis umsetzen
Die Wasserwirtschaft in Deutschland wird weitgehend durch europäische Vorgaben geprägt. Den aktuellen Schwerpunkt stellt die konkrete Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne gemäß Wasserrahmenrichtlinie durch die Länder in den einzelnen Flussgebietseinheiten dar. Die Bewertung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer in den relevanten Flussgebietseinheiten in Deutschland zeigt, dass sich 88 Prozent der Flüsse in einem guten Zustand befinden. Der ökologische Zustand der Oberflächengewässer in Deutschland ist allerdings noch nicht zufriedenstellend. Auch für das Grundwasser besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, zum Beispiel bei den Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft (Nitrat).
6. Vorsorge gegen Hochwasser konsequent voranbringen
Durch plötzlich auftretende Starkregenereignisse oder durch extreme Hochwassersituationen können große Schäden sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Volkswirtschaft entstehen. Diese Risiken müssen die Bundesländer und Kommunen durch geeignete Vorkehrungen und frühzeitige Warnungen minimieren.
7. Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer bzw. Trinkwasser werden zunehmend wegen der Vielfalt an Stoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zum großen Teil noch nicht bekannt sind, als komplexes Problem diskutiert. Die DWA hat dazu im Februar 2011 ein Positionspapier vorgelegt. Gewässerbezogene Aktivitäten müssen mit den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts harmonisiert werden. Bewertungs- und soweit erforderlich Minderungsstrategien müssen wissenschaftlich anerkannte Kriterien wie „no-observed-effect level“ und das Vorsorgeprinzip angemessen berücksichtigen. Eine fachlich fundierte Risikokommunikation ist für das weitere Vorgehen wichtig.
8. Abgaben für Wasser und Abwasser fortentwickeln
Kostendeckung und effiziente Ressourcennutzung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Wasserpreis- bzw. Wassergebührenpolitik. Diese Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden in Deutschland durch kostendeckende Preise bzw. Gebühren für Wasser und Abwasser realisiert. In diesem Zusammenhang sind auch die bundesweit erhobene Abwasserabgabe, die in einzelnen Bundesländern geregelten Wasserentnahmeentgelte sowie Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen in einzelnen wasserrechtlichen Bescheiden zu berücksichtigen. Die DWA legt Wert darauf, dass die Abwasserabgabe zeitnah einer deutlichen Reform unterzogen wird. Dabei müssen die Parameter und die Verrechnungstatbestände des Abwasserabgabengesetzes auf den Prüfstand. Ziel sollte es sein, sich auf wenige notwendige Parameter zu beschränken und diese an Hand der tatsächlich eingeleiteten Fracht (Messlösung) zu bewerten. So kann die Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zur Frachtenminderung gestärkt werden.
9. Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbessern
Auf europäischer Ebene ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008 novelliert worden, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dazu hat die Bundesregierung Ende März 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Ziele der Neuregelung sind, das nationale Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten. Die DWA begrüßt den in der Gesetzesvorlage der Regierung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen flächendeckenden Ausbau der getrennten Sammlung von Bioabfällen und die für Siedlungsabfälle beabsichtigte Recyclingquote von 65 Prozent.
Mineralische Bauabfälle bilden mit Abstand den größten Teil der in Deutschland anfallenden Abfälle. Die hohe Verwertungsquote sollte zur nachhaltigen Ressourcennutzung weiter ausgebaut werden. Dazu sollten die Regelungen des Abfallrechts zur Verwertung und Ablagerung von Abfällen und Ersatzbaustoffen sinnvoll mit den Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes verzahnt werden.
Die Weiterentwicklung der abfall- und düngerechtlichen Vorschriften muss auch künftig die thermische Entsorgung sowie die stoffliche Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau ermöglichen. Die DWA begrüßt den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung der Klärschlammverordnung. Sie fordert allerdings klare Regelungen für die Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau, um spezifische Modelle einzelner Länder unnötig zu machen. Die bewährte Verwendung von Polymeren zur Klärschlammbehandlung muss durch eine kurzfristige Anpassung der Düngemittelverordnung auch über 2013 hinaus sichergestellt werden.
Das DWA-Politikmemorandum 2011 kann telefonisch bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert (Tel. 0 22 42/872-333) oder direkt von der DWA-Website heruntergeladen werden (
www.dwa.de).
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
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