Gütesicherung steigt im Kurs: Auftraggeber investieren in Erfahrung und Qualifikation

19.10.2009

Auftraggeber, Ingenieurbüros und Fachfirmen wollen einen preisbewussten und fairen Wettbewerb. Sie sehen die Voraussetzungen in der Anwendung des Wettbewerbsrechts und in der Umsetzung der Vergaberegeln der VOB unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Entsprechend verlangen Auftraggeber vor Auftragsvergabe von den Bietern immer häufiger den Nachweis ihrer Eignung und machen den Preis nicht zum alleinigen Maßstab für den Zuschlag.

Die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ961 spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind deshalb auch in zahlreichen Regelwerken verankert. Immer häufiger gehen Auftraggeber diese Selbstverpflichtung ein. Sie überzeugen sich unter www.kanalbau.com "Gütezeicheninhaber suchen", welche Auftragnehmer für welche Ausführungsbereiche qualifiziert sind. Eine Vorgehensweise, die sich in vielerlei Hinsicht rechnet. Das belegen die positiven Rückmeldungen. Es wird deutlich: In Bezug auf die Qualität der Bauausführung hat sich nach Meinung der Verantwortlichen vieles getan.

Jede Tiefbaumaßnahme verlangt nach Know-how. Spezialwissen der Betreiber ist ebenso gefragt wie das der Bau- und Sanierungsunternehmen. Das hat zu einem großen Beratungsbedarf auch bei den Netzbetreibern geführt. Eine Sanierungsmaßnahme kann nur dann gelingen, wenn das nötige Fachwissen vorhanden ist, und wenn Auftraggeber, Ingenieurbüro und Auftragnehmer Hand in Hand zusammenarbeiten.

Was bedeutet das konkret?
Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau zeigen, dass sie für bestimmte Ausführungsbereiche besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit besitzen. Den Gütezeicheninhabern wird durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure bestätigt, dass sie ihre Qualitätsziele erreichen. Die Anforderung nach Qualifikation ist in vielen Regelwerken und Normen verankert. Etwa im DWA-Merkblatt M 143, "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden". Es gibt dem Anwender neben der reinen Verfahrensbeschreibung Hinweise für statische Berechnung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Qualitätssicherung, Qualifikation und Arbeitsschutz.

Im Abschnitt 11 geht es um Qualitätssicherung und Qualifikation. Qualität und Funktion sanierter Entwässerungssysteme werden bestimmt durch fachgerechte Planung, Bauausführung und Prüfung. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sind integrale Bestandteile einer gütegesicherten Verfahrensdurchführung und sind für alle qualitätsrelevanten Arbeiten bei der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen nachzuweisen. Die Konkretisierung der einzelnen verfahrensspezifischen und qualitativen Anforderungen erfolgt in den entsprechenden Teilen der Merkblattreihe M 143. Für die Ausführung und die Überwachung des Bauvorhabens bedarf es entsprechend geschulten und erfahrenen Personals, das die Güte der Arbeit im Sinne dieses Merkblattes beurteilen kann. Firmen, die von Auftraggebern eingesetzt werden, müssen die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Qualifikationen besitzen.

Gütezeichen kein Freifahrtschein
Diese Qualifikation besteht in der Erfüllung von Mindestanforderungen an fachkundigem Personal, Geräteausstattung, kontinuierlicher Weiterbildung des Personals und einer dokumentierten Eigenüberwachung. Das Gütezeichen Kanalbau ist Nachweis für diese geforderte Qualifikation. Die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Gütezeichen führt, ist allerdings kein Freifahrtschein für eine Bauausführung auf einem Qualitätsniveau, das die Auftraggeber erwarten. In der Praxis bedeutet dies: Der Auftraggeber ist nicht von der Verpflichtung der Bauüberwachung freigesprochen.

Viele Auftraggeber investieren sowohl Zeit als auch Geld, um diesen wichtigen Bereich zu verbessern. Eine sinnvolle Investition, die sich rechnet. Als Bauherr ist man gut beraten, diese Messlatte sehr hoch zu legen. Trotz oder gerade aufgrund der angespannten Finanzlage. Auftraggeber stehen hier in der Verantwortung - auch dem Bürger gegenüber.

Für den Bereich von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen finden sich detaillierte Anforderungen an Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bieter in der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Subunternehmer und Eigenüberwachung, deren Erfüllung die Bieter mit Angebotsabgabe nachweisen müssen.

Im Mittelpunkt des Nachweisverfahrens steht der neutrale Güteausschuss der Gütegemeinschaft, der im Auftrag der Auftraggeber bestätigt, dass ein Unternehmen die Anforderungen erfüllt. Letztendlich profitieren nicht nur Auftraggeber und Bürger davon, wenn sich im Kanalbau ein solides Qualitätsniveau durchsetzt. Auch die Unternehmen profitieren davon, wenn bei Ausschreibungen nicht nur der Preis als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht.


Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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