Grundstückentwässerung: Kommunale Initiative am Beispiel der Stadt Frankfurt/Main

02.11.2011

In Frankfurt bilden 1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen die Grundlage einer einwandfreien Abwasserentsorgung.

Die Stadtentwässerung Frankfurt – kurz: SEF – hat seit 2010 begonnen, die privaten Abwasserkanäle systematisch auf Dichtheit zu überprüfen. Anlass ist, wie auch in anderen Bundesländern geplant bzw. bereits verankert, eine neue Regelung im Landeswassergesetz, nach der auch für die privaten Zuleitungskanäle ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand geführt werden muss. Unter dem Motto: „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ werden nach und nach die ca. 80.000 Zuleitungskanäle im Stadtgebiet durch Kamerabefahrung inspiziert (Video). Diese Leistung ist für die Grundstückseigentümer völlig kostenfrei.
 
Die Mitarbeiter der SEF prüfen anschließend die Inspektionsergebnisse und bewerten die ggf. festgestellten Mängel. Sie schicken den Grundstückseigentümern den Inspektionsfilm, einen Lageplan und Haltungsberichte mit einer Beschreibung des Zustands. Darin enthalten können verpflichtende Vorgaben für weitere Vorgehensweisen sein, wie z.B. Reinigung, TV-Inspektion oder Sanierungs-/Reparaturvorschläge.
 
Für die anschließende notwendige Umsetzung der Maßnahmen ist allein der Grundstückseigentümer verantwortlich. Er trägt dafür auch die vollen Kosten. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Fachfirma vergeben; das kann durchaus zu Kosteneinsparungen führen.
 
In diesem Zusammenhang sind unsere konkreten Tipps für die betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Frankfurt/M.:
 
1. Warten Sie bitte die Inspektionsergebnisse ab, bevor Sie konkrete Maßnahmen einleiten. Erteilen Sie unseriösen Haustürgeschäften grundsätzlich eine klare Absage (Stichwort: "Kanal-Haie“).
2. Liegen die Untersuchungsergebnisse vor und besteht Handlungsbedarf, lassen Sie sich von mindestens zwei Fachfirmen beraten.
3. Um einen finanziellen Engpass zu vermeiden, denken Sie bereits heute an eine frühzeitige Kapitalrücklagenbildung.
 
Allgemein empfehlen wir Grundstückseigentümern bezüglich der besonderen Regelungen mit ihrer Kommune Kontakt aufzunehmen, bevor Maßnahmen eingeleitet werden, denn die Vorgehensweise der SEF muss nicht von anderen Kommunen übernommen werden. Bei konkreten Fragen stehen wir Ihnen als Fachfirma gerne zur Seite.

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