Generalinspektion von Abscheideranlagen

15.05.2018

Was ist im Vorfeld zu beachten?

Auf die Generalinspektion einer Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlage kann und sollte man sich vorbereiten. Es gibt einige wichtige Dinge, die im Vorfeld zu erledigen sind:

  1. Entleeren und Reinigen der Anlage durch einen Entsorgungsfachbetrieb. Eine Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlage kann nur inspiziert und geprüft werden, wenn sie leer und sauber ist.

  2. Der Termin sollte mit dem inspizierenden Fachkundigen abgestimmt werden, da die Generalinspektion unmittelbar nach der Entsorgung erfolgen muss.

  3. Es muss der gesamte Bereich, in dem geprüft wird, mit zugelassenen Bauzäunen, Warnbarken, Scherengitter oder Sonstigem abgesperrt werden. Es sind Hinweisschilder nach BGV A8 für die Persönliche Schutzausrüstung anzubringen.

Das ist bei der Entsorgung wichtig

Das Entsorgungsfahrzeug mit Saug-/Druckkammer muss in einem technisch einwandfreien Zustand und mit einer Hochdruckreinigungsanlage ausgerüstet sein. Grundlage für die Arbeiten sind die Normen DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100.

Alle zur Abscheideranlage gehörenden Behälter müssen entleert, gespült und gereinigt werden. Während der Prüfung wird in den Behälter eingestiegen, deshalb muss auch der Entsorger mit geeigneter Einstiegshilfe einsteigen und alle Einbauteile, den Boden und die Wände mit Hochdruck reinigen. Nur so hat der fachkundige Prüfer im Anschluss die Möglichkeit, die Einbauteile und die Beschichtung zu bewerten.

Im Regelfall müssen auch die Zu- und Ablaufleitungen an Abscheideranlagen geprüft werden. Einläufe, Zulaufleitungen und eventuell dazugehörende Revisionsschächte müssen ebenfalls mit Hochdruck gespült und gereinigt werden. Auch die Verbindungsleitungen zwischen den Abscheiderkomponenten müssen gesäubert werden.

Nachweise sind wichtig

Das Entsorgungsunternehmen muss nach beendigter Arbeit dem Betreiber der Abscheideranlage folgende Unterlagen als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abscheiderinhalten aushändigen:

  • Übernahmeschein: Enthält die Menge des entsorgten Abfalls, Ort und Datum.
  • Begleitschein

Übernimmt ein Entsorgungsfachbetrieb die Entsorgung der Abscheiderinhalte, sind in der Regel alle Anforderungen erfüllt.

Aufgaben des Anlagenbetreibers

Suchen Sie die notwendigen Unterlagen heraus. Bei der Generalinspektion fordert der fachkundige Prüfer vom Abscheiderbetreiber folgende Dokumente:

  • Aktueller Entwässerungsplan
  • Wasserrechtliche Einleitgenehmigung. Manchmal ist die Einleitgenehmigung Bestandteil der Baugenehmigung und ist dort zu finden.
  • Zustimmung des Kanalnetzbetreibers der Einleitung
  • Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung: Falls diese nicht vorhanden ist, kann sie vom Hersteller angefordert werden.
  • Wartungs- und Betriebsanweisung: Ist sie nicht vorhanden, kann auch sie vom Hersteller angefordert werden.
  • Betriebstagebuch: Das Betriebstagebuch muss die Eintragungen über die monatlichen Eigenkontrollen, halbjährliche Wartungen, Entsorgungen und eventuellen Störungen enthalten.
  • Sachkundenachweis für Eigenkontrolle und Wartung: Wer diese Aufgaben nicht an einen Fachbetrieb vergeben hat, muss die Sachkunde nachweisen.
  • Sicherheitsdatenblätter von Reinigungsmitteln: Auch diese können vom Hersteller eingefordert werden, falls sie nicht vorhanden sind.
  • Letzter Prüfbericht.
Hinweis der GET:

Ein nach RAL-GZ 968 anerkannter Fachkundiger wird Sie bei der Suche eines geeigneten Entsorgungsfachbetriebes unterstützen, koordiniert alle notwendigen Termine, sperrt die Arbeitsbereiche während der Überprüfung ordnungsgemäß ab und wird ihnen natürlich bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein. – „Gut ist, was GET ist!“

 

Kontakt

GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.

Dipl.-Ing. Ulrich Bachon

Wilhelmstr. 59

65582 Diez / Lahn

Deutschland

Telefon:

+49 6432 9368 0

E-Mail:

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