Die dichte Grundleitung als soziale Frage

09.04.2010

Die Rechtslage ist spätestens nach der Novelle des Wasserrechts zum 01.03.2010 glasklar: Grundstücksentwässerungsanlagen müssen inspiziert und bei der Untersuchung festgestellte Schäden in angemessener Frist saniert werden. Die technischen Möglichkeiten reichen vom Abhängen neuer Leitungen unter der Kellerdecke über die offene Neuverlegung per Bagger bis hin zu diversen neuartigen Möglichkeiten "grabenloser" Reparaturen. Das Spektrum der anfallenden Kosten beginnt bei einigen hundert und endet bei einigen Zehntausend Euro – je nach Grundstück und Schadenlage.

Angesicht solcher Herausforderungen in wirtschaftlich desolaten Zeiten ist die Dichtheitsprüfung aber nicht nur eine ökologische, rechtliche und technische Frage, sondern auch eine soziale. Für eine sozial differenzierte Vorgehensweise zumindest da, wo "nur" häusliches Abwasser abgeleitet wird und das Grundstück nicht in Wasserschutzgebieten liegt, spricht sich das Internet-Portal "Grundstücksentwässerung ONLINE" aus.

Als "sozialen Königsweg" für ältere oder nachweislich insolvente Grundstückseigentümer sieht man den temporären Aufschub der Sanierungspflicht auf den Zeitpunkt eines Besitzerwechsels an, sei es durch Verkauf oder Vererbung. Dann würde der Rechtsnachfolger die Sanierungspflicht verbindlich mit erwerben. Das würde zwar den Immobilienwert senken, zugleich aber viele alte Hausbesitzer akut entlasten. Vor allem aber, betont Dipl.-Ing. Ulrich Winkler, Mitbetreiber von Grundstücksentwässerung ONLINE, würde manche Fehlinvestition in Uralt-Baubestand vermieden: "Es wäre ausgemachter Unsinn, die Abwasserleitungen von Immobilien zu sanieren, die bereits absehbar abgängig sind und vielleicht schon gar nicht mehr bewohnt werden. Angesichts des demografischen Wandels müssen wir uns außerdem ernsthafte Gedanken darüber machen, wie wir solche Vorschriften in Gegenden umsetzen, die sich in rasantem Tempo entvölkern. Da sind schon heute oft nur noch die alten Leute übrig, und die leiden unter dem rasanten Wertverfall ihrer Immobilien und darunter, dass man ihre alten Immobilien gar nicht mehr als Hypothekensicherheit akzeptiert. Es ist doch fatal, wenn dann ausgerechnet die Dichtheitsprüfung den unerfüllbaren Kreditbedarf auslöst, zumal das negative Prüfergebnis ja der Bank signalisiert: Vorsicht, das Haus ist noch weniger wert, als geschätzt! Da müssen sich die Kommunen etwas einfallen lassen." Mehr zur Problematik und den denkbaren Lösungsmöglichkeiten auf Grundstücksentwässerung ONLINE.


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Grundstücksentwässerung ONLINE
Dipl.-Ing. Ulrich Winkler
Im Bruche 12
32791 Lage
Tel.: 05232 / 9808827
E-Mail: winkler-umweltberatung@t-online.de
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