Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nur durch geschulte Sachkundige
25.06.2009
DWA schult Fach-/Sachkundige nach neuem einheitlichem Konzept: Am 15. Mai 2009 wurde der Runderlass zu den "Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. In diesem Runderlass wird festgeschrieben, dass nur geschulte Sachkundige Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen vornehmen dürfen. Ebenso ist klar geregelt, welche technische Ausrüstung die Sachkundigen zur Verfügung haben müssen und dass die betreffenden berechtigten Personen, nachdem ihre Sachkunde theoretisch wie praktisch geprüft worden ist, in einer landesweiten Liste geführt werden. Damit wird zum einen ein hohes Niveau des Gewässerschutzes sichergestellt, zum anderen werden die Bürger vor windigen Geschäftemachern und Betrügern geschützt. Der Runderlass wurde veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 13 vom 15. Mai 2009, Seite 217 (http://sgv.im.nrw.de); er gilt ab sofort und tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter in Sachen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.
Waren diese Schulungen bisher hauptsächlich auf die Arbeiten des Personals für den öffentlichen Bereich der Abwasserkanäle ausgerichtet, so stehen nun die Abwasserleitungen auf den privaten und gewerblichen Grundstücken (mit ihren geringeren Durchmessern, DN 80–200) im Interesse der Fachöffentlichkeit. Zum einen wird die DWA, nach Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium, die bereits durch die DWA qualifizierten Kanalinspekteure, Dichtheitsprüfer und ZKS-Berater (Zertifizierte Kanalsanierungsberater) auf die Belange der Grundstücksentwässerungsleitungen nachschulen, zum anderen wird für Neueinsteiger ein neues Schulungsangebot ab September 2009 bundesweit zur Verfügung stehen. Damit kommt die DWA ihrer satzungsgemäßen Aufgabe nach, den handelnden Fachleuten praxisnahe Schulungen anzubieten. Aktuelle Informationen zu den Schulungen und zum Runderlass enthält die Bildungsdatenbank auf www.dwa.de (dort: Veranstaltungen).
Ergänzt werden diese Schulungen durch das neue Merkblatt DWA M 190 "Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen" (Entwurf vom Januar 2009) und den DWA-Themenband "Leitfaden Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen", die in Kürze veröffentlicht werden.
Kontakt:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.: 02242 872 333
Fax: 02242 872 135
E-Mail: info@dwa.de
Internet: www.dwa.de
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