Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam für Qualität
03.05.2011
24. Mitgliederversammlung des Güteschutz Kanalbau in Ulm
Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, Leiter Einkauf der Berliner Wasserbetriebe und stellv. Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft Kanalbau, hob in seiner Rede den Konsens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern in Bezug auf die Gütesicherung hervor. |
In seiner Begrüßungsrede ging der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jacobi auf die Entwicklung der Gütegemeinschaft ein. Die positive Bilanz: Die Zahl der Mitglieder hat sich von 3.184 auf 3.229 erhöht. Mehr als 5.000 Auftraggeber und Ingenieurbüros fordern Gütesicherung in ihren Ausschreibungen und nutzen das Gütezeichen als Eignungsnachweis für die Auswahl von Firmen und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern. „Das verdanken wir einem guten Konzept, das in den letzten 20 Jahren im Konsens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern entwickelt wurde, mit zuverlässigen Strukturen und Beteiligten, die das uneingeschränkte Vertrauen genießen“, stellte Jacobi fest. Er dankte allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den Prüfingenieuren, die im vergangenen Jahr mehr als 2.000 Firmen- und 3.500 Baustellenbesuche und zusätzlich etwa 1.000 individuelle Beratungstermine bei Auftraggebern durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen etwa 11.500 Personen an Weiterbildungsmaßnahmen der Gütegemeinschaft Kanalbau teil.
Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer, Kasseler Entwässerungsbetrieb, berichtete erstmalig in seiner Funktion als Obmann über die Arbeit im Güteausschuss der Gütegemeinschaft. |
Zogen auf der Mitgliederversammlung in Ulm eine positive Bilanz: Der Beiratsvorsitzende, Dipl.-Ing. Rudolf Feickert, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, der Obmann des Güteausschusses, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer und der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau, Dr.-Ing. Marco Künster (v.li.). |
Geschäftsführer Dr.-Ing. Marco Künster schloss sich bei der Bewertung der Entwicklung der Gütegemeinschaft Kanalbau den positiven Beurteilungen der Vorredner an. „Die von Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros gestellten Aufgaben wurden umgesetzt“, so Künster. Eindrucksvoll belegt werde das unter anderem durch das umfangreiche Datenmaterial in den Zahlen & Fakten 2010. Gleichzeitig verwies Künster darauf, dass das Instrument Gütesicherung Kanalbau seit mehr als 20 Jahren erfolgreich angewendet wird. Bereits 1990 wurden die ersten Gütezeichen im Rahmen der IFAT in München an Unternehmen verliehen. Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer haben mit der Gütesicherung Kanalbau differenzierte Anforderungen an die Qualifikation ausführender Unternehmen formuliert. Diese gemeinsam definierten Anforderungen haben Auftraggeber zur Grundlage ihrer Vergabe gemacht. „Der Auftraggeber übernimmt mit der Bewertung der Bietereignung eine wichtige Aufgabe, denn er sorgt für den sachgerechten Einsatz öffentlicher Mittel“, so Künster in seiner Rede. Die Aufgabe der Bewertung der Bietereignung ist delegierbar, zum Beispiel an die Gütesicherung Kanalbau. Die Verantwortung für die hierauf basierende Auswahl der Bieter ist nicht delegierbar. Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Auftraggeber die Zulassung geeigneter Systeme vor dem Hintergrund seiner eigenen Qualitätsansprüche trifft. „Auftraggeber legen Wert auf Neutralität bei der Eignungsprüfung von Unternehmen, die am Wettbewerb um öffentliche Gelder beteiligt sind“, erklärte Künster. Dies ist ein entscheidender Faktor für fairen Wettbewerb und damit für Qualität und Nutzen der Gütesicherung sowohl für Auftraggeber als auch für qualifizierte Unternehmen.
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