Vorstellung Gelbdruck - Arbeitsblatt DWA-A 779
Technische Regelungen sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen von § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erforderlich, um den zuständigen Behörden, den Anlagenbetreibern, den Anlagenplanern und -konstrukteuren, Fachbetrieben, Sachverständigen und Anderen eine einheitliche Arbeitsgrundlage zu geben. Hier setzt das DWA-Seminar an.
Die DWA hat im April 2006 die erste Fassung des Arbeitsblatts DWA-A 779 (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) „Allgemeine Technische Regelungen“ herausgegeben. TRwS 779 hatte zur Aufgabe, die vorhandenen technische Regelungen aus Verwaltungsvorschriften der Länder, aus entsprechenden Erlassen, Anhängen von Länderverordnungen, Handlungsempfehlungen zu harmonisieren und als allgemein anerkannte Regel der Technik im Regelwerk der DWA zusammen zu fassen.
TRwS 779 ist nunmehr die zweite Fassung. Mit der als Gelbdruck vorliegenden Überarbeitung der TRwS 779 wird die bisher gültige TRwS an die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie des neu gefassten § 63 WHG angepasst.
Dazu wurden neben einer Überarbeitung der Struktur der TRwS sowohl die Anforderungen der bestehenden TRwS an die der genannten Vorschriften angepasst als auch durch die AwSV neu erhobene Anforderungen insbesondere an bestimmte Anlagenarten und an betriebliche Maßnahmen technisch konkretisiert.
Kontakt
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
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