Der Gewässerschutzbeauftragte - Grundkurs mir Zertifikat
04.03.2008
- 07.03.2008
Zielgruppe(n):
Fachkräfte aus Industrie und Kommunen sowie Ingenieurbüros, die mit Fragen des Wasserrechts und Aufgaben des Gewässerschutzes befasst sind. Gewässerschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die Aufgaben des Gewässerschutzes übernehmen sollen, Ver- und Entsorger
Kategorie:
Seminar
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG §§ 21a ff) sind Benutzer von Gewässern, die täglich mehr als 750m3 Abwasser einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz (GSB) zu bestellen.
Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkunde und ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen Gewässerschutzbericht an den zuständigen Betreiber (Kommune/ Industrie) zu erstellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat das uneingeschränkte Recht, alle örtlichen Betriebseinrichtungen zu besichtigen und Kontrollen bzw. Messungen durchzuführen. Bei allen Entscheidungen über die Einführung und Änderung von Verfahren, die den Gewässerschutz betreffen, muss der Betriebsbeauftragte angehört werden. Darüber hinaus sind zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.
Der Grundkurs bietet zusätzlich eine ideale Plattform des Erfahrungsaustausches. Themenschwerpunkte:
Abwasserrecht nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten (GSB)
Wasserrechtliche Zulassungsverfahren
Die Abwasserabgabe
Das Messinstrument des WHG und des AbwAG
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der anlagenbezogene Gewässerschutz, technische und organisatorische Maßnahmen
Dezentrale Abwasserbehandlung
Die Indirekteinleiter-Verordnung der Länder;Anforderungen an das Einleiten von Abwasser aus Industriebetrieben am Beispiel ausgesuchter Branchen
Kanalisation und Kläranlage
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung
Praktische Beispiele zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten
Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkunde und ist eine Voraussetzung für die Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben, die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen Gewässerschutzbericht an den zuständigen Betreiber (Kommune/ Industrie) zu erstellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat das uneingeschränkte Recht, alle örtlichen Betriebseinrichtungen zu besichtigen und Kontrollen bzw. Messungen durchzuführen. Bei allen Entscheidungen über die Einführung und Änderung von Verfahren, die den Gewässerschutz betreffen, muss der Betriebsbeauftragte angehört werden. Darüber hinaus sind zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.
Der Grundkurs bietet zusätzlich eine ideale Plattform des Erfahrungsaustausches. Themenschwerpunkte:
Abwasserrecht nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten (GSB)
Wasserrechtliche Zulassungsverfahren
Die Abwasserabgabe
Das Messinstrument des WHG und des AbwAG
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der anlagenbezogene Gewässerschutz, technische und organisatorische Maßnahmen
Dezentrale Abwasserbehandlung
Die Indirekteinleiter-Verordnung der Länder;Anforderungen an das Einleiten von Abwasser aus Industriebetrieben am Beispiel ausgesuchter Branchen
Kanalisation und Kläranlage
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung
Praktische Beispiele zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten
Bremen
Freiwilligen schriftliche Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein DWA-Zertifikat Gewässerschutzbeauftragter. Ohne Prüfung wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Das DWA-Zertifikat dient zum Nachweis der Fachkunde gegenüber dem
Kontakt
Petra Heinrichs
Telefon:
02242 872-215
Fax:
02242 872-135