Rekordteilnahme bei Jubiläum: 25. Mitgliederversammlung des Güteschutz Kanalbau in Kassel

22.05.2012

Das historische Ambiente des Kongress Palais Kassel bildete den Rahmen für die 25. Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau. Im Mittelpunkt der Jubiläumsveranstaltung standen die Berichte des Vorstandsvorsitzenden der Gütegemeinschaft, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Carl-Friedrich Thymian, des Obmanns des Güteausschusses, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer, des Beiratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Rudolf Feickert M.A. sowie des Geschäftsführers, Dr.-Ing. Marco Künster. In seinem Festvortrag würdigte MDgt Wenzel Mayer, Abteilungsleiter Wasser und Boden im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Gütegemeinschaft Kanalbau als wesentlichen Faktor bei der steten Verbesserung der Qualität in diesem Bereich.

In diesem Jahr trafen sich die Mitglieder der Gütegemeinschaft Kanalbau in Kassel (Quelle: Güteschutz Kanalbau)
Mit der Aussetzung der nach der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) vorgesehenen Dichtheitskontrolle der privaten Hausanschlüsse griff der Festredner in seinem Vortrag ein brandaktuelles Thema auf, über das auch die Mitglieder der Gütegemeinschaft Kanalbau angeregt diskutieren. Nach der EKVO hätten Kommunen oder Verbände die privaten Hausanschlüsse kontrollieren müssen. Mögliche Kosten hierfür hätten die Hauseigentümer aufbringen müssen.
 

Hinreichend geregelt 

Die Zumutbarkeit und die Verhältnismäßigkeit dieser Regelung wird derzeit nicht nur in Hessen kritisch hinterfragt – trotz der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes (WHG), wonach Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden (§ 60 Abs. 1). Ebenso gilt: Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen (§ 61 Abs. 2). Damit ist die Sachlage eigentlich hinreichend geregelt, denn ohne fachgerechte Überprüfung erhält man keinen Kenntnisstand über den Zustand der Kanalisation auf seinem Grundstück. Im Umkehrschluss ist eine Überprüfung der Kanäle deshalb Voraussetzung für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. „Deshalb werden die positiven Ansätze der EKVO vielleicht im Detail etwas reduziert – etwa bezüglich der Fristen – aber in der Gesamtheit weiter Bestand haben“, so die Einschätzung des Festredners.
 

Beeindruckende Zahlen 

Vorstandsvorsitzender Thymian ließ in seiner Rede die Entwicklung der Gütegemeinschaft im letzten Jahr Revue passieren. Seine positive Bilanz: Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich auf 3.245. Für Thymian ein positives Signal – „trotz der nach wie vor schlechten (bau-)wirtschaftlichen Lage“. Besonders kritisch und langfristig ruinös schätzt Thymian ein, dass „nach wie vor die Angebote der Unternehmen oft nicht kostendeckend sind“. Thymian warb bei Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern für eine sachorientierte und partnerschaftliche Abwicklung von Bauaufträgen.
 
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung der Gütegemeinschaft Kanalbau: Dipl.-Ing. MA Rudolf Feickert, Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Carl-Friedrich Thymian (Vorsitzender), Dipl.-Ing. Gunnar Hunold, Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, Dr-Ing. Marco Kunster (Geschäftsführer) und Dipl.-Ing. MBA Ulf Michel (v. li.) (Quelle: Güteschutz Kanalbau)
In Bezug auf die Gütegemeinschaft konnte der Vorstandsvorsitzende mit beeindruckenden Zahlen aufwarten: 5.120 Auftraggeber und Ingenieurbüros berücksichtigten Ende 2011 das Anforderungsniveau Gütesicherung RAL-GZ 961 in ihren Ausschreibungen. Zu diesem Ergebnis hat auch die Arbeit der Gütegemeinschaft in 2011 beigetragen: Realisiert wurden 929 Besuche zur Beratung bei Auftraggebern und Ingenieurbüros, 64 Auftraggeber-Fachgespräche mit 1.987 Teilnehmern sowie eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wurden insgesamt 7.250 Teilnehmer von Gütezeicheninhabern in 304 Firmenseminaren geschult. Im Rahmen der Gütesicherung haben die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure insgesamt 2.127 Firmen- und 3.808 Baustellenbesuche im Geschäftsjahr durchgeführt.
 
Damit setzt die Gütegemeinschaft um, was Auftraggeber und Mitglieder fordern. Eine Top-Leistung, für die Thymian allen Beteiligten seinen Dank aussprach – von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gütegemeinschaft über Prüfingenieure und Geschäftsführung bis hin zu den Gremien der Gütegemeinschaft. Dazu zählen neben der Mitgliederversammlung Vorstand, Güteausschuss und Beirat. Letzterer versteht sich „als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens“, wie der Beiratsvorsitzende Feickert betonte. „In der Gütegemeinschaft arbeiten Auftraggeber und Auftragnehmer partnerschaftlich zusammen“, so Feickert, „wobei sich beide Parteien die Weiterentwicklung der Gütesicherung RAL-GZ 961 ohne Niveauverlust zum Ziel gesetzt haben.“
 

Wichtiger Baustein der Gütesicherung 

Uwe Neuschäfer berichtete als Obmann über die Arbeit im Güteausschuss. „Fünf Güteausschusssitzungen fanden im vergangenen Jahr statt, dabei wurden 5.682 Berichte zu Firmen- bzw. Baustellenbesuchen vorgelegt“ so Neuschäfer, für den die Veranstaltung in Kassel ein Heimspiel darstellte. Als Abteilungsleiter Technik und Stellv. Betriebsleiter der KASSELWASSER ist Neuschäfer für rund 840 km Kanalnetz verantwortlich. Bei den zugehörigen Vergabeverfahren von Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen werden konsequent Eignungsnachweise entsprechend RAL-GZ 961 gefordert. Damit hat man in Kassel positive Erfahrungen gemacht.
 
Nach Auffassung von Neuschäfer stellt vor allem die Arbeit der vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieure einen wichtigen Baustein der Gütesicherung dar. Diese besuchen als sachverständige Berater unangemeldet die Baustellen, fertigen Berichte an und legen diese dem Güteausschuss vor. Von den 5.682 in 2011 behandelten Vorgängen gaben 269 Anlass zu Beanstandungen und 24 Mal musste ein Gütezeichen entzogen werden. Im Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau werden allerdings nicht nur die Berichte der Prüfingenieure behandelt, sondern auch wichtige Anpassungen der Güte- und Prüfbestimmungen erarbeitet. So wurden auch auf dieser Mitgliederversammlung Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen verabschiedet, die vor allem zur Vereinfachung, Klarstellung und Präzisierung beitragen.
 
Dr.-Ing. Marco Künster, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer (Obmann Güteausschuss) und das neue Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. MBA Ulf Michel (v. l.) (Quelle: Güteschutz Kanalbau)

Umfangreiches Datenmaterial 

Im Bericht des Geschäftsführers informierte Dr.-Ing. Marco Künster über Tätigkeit und Entwicklungen im vergangenen Geschäftsjahr. „Die von Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros gestellten Aufgaben wurden umgesetzt“, so Künster und verwies dabei auf das umfangreiche Datenmaterial in der Broschüre „Zahlen & Fakten 2011“. Stellvertretend hob er die Überarbeitung der Leitfäden für die Eigenüberwachung und die Neustrukturierung der Beurteilungsgruppe Sanierung (S) hervor.
 
Die neuen Leitfäden wurden für alle Ausführungsbereiche überarbeitet und die enthaltenen Muster für die Eigenüberwachung bieten eine Hilfe für ausführende Unternehmen bei der Dokumentation. „Die Leitfäden stellen eine Informationsquelle für Auftraggeber, Ingenieurbüros und Gütezeicheninhaber dar. Gütezeicheninhaber, die die enthaltenen Muster nutzen, können auf die Erarbeitung eigener Protokolle zur Eigenüberwachung verzichten“, machte Künster deutlich.
 
Mit der Neustrukturierung der Beurteilungsgruppe S (Sanierung) wird für Auftraggeber die Transparenz beim Eignungsnachweis in diesem Ausführungsbereich erhöht. Die Struktur der neuen Untergruppen, deren Anzahl sich durch die Umstellung deutlich reduziert hat, orientiert sich an den Vorgaben der DIN EN 15885 vom März 2011.
 

Leistungen der Gütegemeinschaft

Die Berichte anlässlich der 25. Mitgliederversammlung machten auch den Leistungsumfang der RAL-Gütegemeinschaft deutlich: Aufgabe ist die Erarbeitung eines zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern abgestimmten Anforderungsprofils zur Bewertung der Bietereignung. Auf Antrag der Mitgliederversammlung wurden in jüngster Vergangenheit Beurteilungsgruppen ergänzt für Ausschreibung und Bauüberwachung in den Bereichen Offener Kanalbau (ABAK), Vortrieb (ABV) und Sanierung (ABS). Neben der Verleihung des RAL-Gütezeichens Kanalbau an Firmen bzw. Organisationen, die das Anforderungsprofil erfüllen, stellt die Gütegemeinschaft die Gütesicherung der Gütezeicheninhaber in Form von Firmen- und Baustellenbesuchen sicher. Ergänzend zur Beratung in Bezug auf technische Anfragen realisiert die Gütegemeinschaft jährlich ein umfangreiches Angebot an praxisnahen und gut erreichbaren Schulungen für Auftraggeber, Ingenieurbüros und Gütezeicheninhaber und leistet darüber hinaus Grundlagenarbeit im Sinne der Qualität, beispielsweise durch Erstellung von „Leitfäden für die Eigenüberwachung“. Die Organisation von Erfahrungsaustauschen rundet das Gesamtpaket RAL-Gütesicherung ab, das damit weit über die Leistungen einer reinen Zertifizierung hinausgeht.
 
Die 26. Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau findet am 11. April 2013 in Berlin statt.

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