Schadensbilder
Undichtigkeiten:
Undichtigkeiten liegen dann vor, wenn entweder Wasser sichtbar ein- oder austritt oder eine Prüfung auf Wasserdichtheit (Abschnitt 4.5.1) nicht erfüllt wird.
Nach [ATVM143-2:1999] können Undichtigkeiten ohne oder mit erkennbaren sonstigen Schäden auftreten in
- Rohrverbindungen (Bild 2.2.1-1) bzw. Bauteil- oder Bauwerksfugen,
- Rohren oder Rohrwandungen,
- Anschlüssen an Rohre (Bild 2.2.1-2),
- Schächten oder sonstigen Bauwerken der Ortsentwässerung.
Alle übrigen im (Abschnitt 2.1) aufgeführten Schäden stellen a priori Undichtigkeiten dar, wie z. B. Risse, Scherben, Rohrbruch und Einsturz, bzw. können früher oder später in Abhängigkeit vom Schadensumfang und der weiteren Entwicklung des Schadens Undichtigkeiten zur Folge haben.