Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Schadensbilder

Undichtigkeiten:
Undichtigkeiten liegen dann vor, wenn entweder Wasser sichtbar ein- oder austritt oder eine Prüfung auf Wasserdichtheit (Abschnitt 4.5.1) nicht erfüllt wird.

Nach [ATVM143-2:1999] können Undichtigkeiten ohne oder mit erkennbaren sonstigen Schäden auftreten in

  • Rohrverbindungen (Bild 2.2.1-1) bzw. Bauteil- oder Bauwerksfugen,
  • Rohren oder Rohrwandungen,
  • Anschlüssen an Rohre (Bild 2.2.1-2),
  • Schächten oder sonstigen Bauwerken der Ortsentwässerung.
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Bild 2.2.1-1: 

Undichte Rohrverbindungen [FI-IfK]

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Bild 2.2.1-2: 

Undichte Einbindung eines Anschlußkanals [FI-Jtele]

 

Alle übrigen im (Abschnitt 2.1) aufgeführten Schäden stellen a priori Undichtigkeiten dar, wie z. B. Risse, Scherben, Rohrbruch und Einsturz, bzw. können früher oder später in Abhängigkeit vom Schadensumfang und der weiteren Entwicklung des Schadens Undichtigkeiten zur Folge haben.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)