Verwendung fehlerhafter oder beschädigter Bauteile
- Betonrohre mit Kiesnestern und nicht ausreichender Verdichtung des Betons
- Beton- und Stahlbetonrohre mit Schwindrissen, welche die zulässigen Toleranzen überschreiten
- Stahlbetonrohre mit unvollständigem Verbund zwischen Beton und Stahl, z.B. Grobporen oder Hohlräume im Bereich der Bewehrung (sog. Bewehrungsschatten)
- Rohre mit hohen, nicht erkennbaren Eigenspannungen aufgrund des Herstellungsprozesses
- Nichteinhaltung der Maßtoleranzen
- Lunker und Einschlüsse in Rohren (Guß, Stahl, Kunststoff) oder in den Elastomer-Dichtringen
- Einsatz von Rohren mit im Werk, während des Transportes oder der Lagerung entstandenen Beschädigungen.
Bei Steinzeug- und Betonrohren wurden bis ca. 1900 die Muffen nachträglich an den Rohrkörper angesetzt. Dadurch wurde eine Schwachstelle erzeugt, die bei schlechten Auflagerbedingungen häufiger versagte.
Nach der Einführung von Fertigungsverfahren, mit denen Rohr und Muffe aus einem Stück hergestellt werden konnten, war diese Schwachstelle beseitigt [Frühl10] .