Nicht fachgerechte Bauausführung von Anschlüssen
Nicht fachgerechte Bauausführung von Anschlüssen als Schadensursache für Undichtigkeiten
- Nicht gelenkige Ausbildung des Anschlusses Kanal/Bauwerk, z.B. im Bereich des Schachtes (Abschnitt 1.8) (Abschnitt 2.4.1)
- Einbindung von Anschlußkanälen durch Aufstemmen des Kanales. Insbesondere im nichtbegehbaren, früher kaum kontrollierbaren Nennweitenbereich, wurden viele Anschlußkanäle an den zuvor aufgestemmten Kanal angeschlossen. Bei dieser Vorgehensweise ist es nicht möglich, eine dauerhafte, wasserdichte und gelenkige Verbindung herzustellen. Zusätzlich besteht die Gefahr, daß das Kanalrohr selbst unkontrolliert beschädigt wird (Bild 2.2.2.1.3.2-1) (Bild 2.2.2.1.3.2-2) (Bild 2.2.2.1.3.2-3) (Bild 2.2.2.1.3.2-4) (Bild 2.2.2.1.3.2-5) (Bild 2.2.2.1.3.2-6).