Nicht fachgerechte Bauausführung
Die Hauptursache von Undichtigkeiten resultiert aus einer nicht nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgten Bauausführung. So hat man in vielen Fällen z.B. den Kanälen zusätzlich die Aufgabe einer Dränageleitung zugewiesen.
Dies wurde u.a. durch die Verwendung von Rohren mit einer Halbmuffe (Bild 2.2.2.1.3-1) (Bild 2.2.2.1.3-2) (Bild 2.2.2.1.3-3) realisiert, bei denen bewußt auf die Abdichtung der Rohrverbindung im Scheitelbereich verzichtet wurde.
Im vergangenen Jahrhundert war es auch üblich, Baufehler, die Undichtigkeiten zur Folge hatten, nachträglich als eine gewollte Dränagewirkung zu deklarieren, wie das nachfolgende Zitat von Hobrecht [Hobre84] aus dem Jahre 1884 beweist:
"Das Verhältnis der Kanäle zum Grundwasser wird meistens falsch aufgefaßt, weil nur zu oft Ingenieure, denen es nicht gelungen ist, wasserdichte Kanäle herzustellen, geneigt sind, aus der Noth eine Tugend zu machen, und die entstandene Durchlässigkeit der Kanäle als ein technisches Mittel zu preisen, um das Grundwasser zu senken."
Besonders fehleranfällig ist die Herstellung der Rohrverbindungen und Anschlüsse, wie die nachfolgend angeführten Beispiele zeigen:
- Rohrverbindung (Abschnitt 2.2.2.1.3.1)
- Anschlüsse (Abschnitt 2.2.2.1.3.2).