Schadensbilder
Lageabweichungen:
Unter Lageabweichungen versteht man die nicht geplante Abweichung der Kanäle und Bauwerke von einer bei der Planung und/oder bei der Bauausführung u. U. situationsbedingt festgelegten Sollage.
Bei Kanälen unterscheidet man nach [ATVM143-2:1999] Lageabweichungen in:
- Vertikalrichtung (z.B. Versatz) (Bild 2.4.1-1)
- Horizontalrichtung (Bild 2.4.1-2)
- Längsrichtung (Bild 2.4.1-3) (Bild 2.4.1-4).
Lageabweichungen dürfen nur im Rahmen der vom Auftraggeber bzw. von Normen, Richtlinien und Arbeitsblättern festgesetzten Toleranzen liegen. Solche Toleranzmaße existieren z.B. für
- Längenänderungen durch Temperatureinwirkungen (DIN 19 543) [DIN19543:1982]
- Achsenverschiebungen (DIN 1986 Teil 1) [DIN1986:1978]
- Abwinkelung (DIN 19 543) [DIN19543:1982]
- Abweichung senkrecht zur Achsrichtung bzw. Schwerkrafteinwirkung (DIN 19 543) [DIN19543:1982] .
Die jeweiligen Toleranzmaße gelten für neuverlegte Rohrleitungen. Sie können nicht als Beurteilungsgrundlage der in früheren Jahren hergestellten Kanäle herangezogen werden, da die damals verwendeten Rohrwerkstoffe, Dichtstoffe und -mittel in der Regel nicht für die Einhaltung dieser Toleranzmaße ausgelegt waren.
Bei Schächten und Bauwerken der Ortsentwässerung können Lageabweichungen auftreten in Form von (Bild 2.4.1-5) :
- Setzung / Hebung
- Schiefstellung (Verdrehung).