Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Schadensbilder

Lageabweichungen:
Unter Lageabweichungen versteht man die nicht geplante Abweichung der Kanäle und Bauwerke von einer bei der Planung und/oder bei der Bauausführung u. U. situationsbedingt festgelegten Sollage.

Bei Kanälen unterscheidet man nach [ATVM143-2:1999] Lageabweichungen in:

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Bild 2.4.1-1: 

Lageabweichung in Vertikalrichtung [FI-KMG]

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Bild 2.4.1-2: 

Lageabweichung in Horizontalrichtung [FI-IfK]

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Bild 2.4.1-3: 

Lageabweichung in Längsrichtung [FI-IfK]

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Bild 2.4.1-4: 

Lageanweichung in Längsrichtung [FI-Jtele]

 

Lageabweichungen dürfen nur im Rahmen der vom Auftraggeber bzw. von Normen, Richtlinien und Arbeitsblättern festgesetzten Toleranzen liegen. Solche Toleranzmaße existieren z.B. für

Die jeweiligen Toleranzmaße gelten für neuverlegte Rohrleitungen. Sie können nicht als Beurteilungsgrundlage der in früheren Jahren hergestellten Kanäle herangezogen werden, da die damals verwendeten Rohrwerkstoffe, Dichtstoffe und -mittel in der Regel nicht für die Einhaltung dieser Toleranzmaße ausgelegt waren.

Bei Schächten und Bauwerken der Ortsentwässerung können Lageabweichungen auftreten in Form von (Bild 2.4.1-5) :

  • Setzung / Hebung
  • Schiefstellung (Verdrehung).
 
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Bild 2.4.1-5: 

Mögliche Lageabweichungen von Einsteigschächten

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)