Einragende Abflußhindernisse
Ursachen für einragende Abflußhindernisse können sein:
Ein- oder Durchdringen von Pfählen, Ankerstangen (Bild 2.3.2.2-2) , Injektionslanzen, Bohrungen u.a. bei entsprechenden Bauarbeiten im Bereich der Kanaltrasse. Zu den häufigsten einragenden Abflußhindernissen gehören Anschlußkanäle der Gebäude, Grundstücke und Straßenabläufe (Bild 2.3.2.2-3) (Bild 2.3.2.2-4) (Bild 2.3.2.2-5) .
Sie können sowohl
- in die Einsteigschächte als auch
- in den Straßenkanal
eingebunden werden (Abschnitt 1.9.1) .
Im letzteren Fall kann der Anschluß erfolgen
- an bereits im Straßenkanal vorhandene oder nachträglich einzubauende Abzweige
- an nachträglich einzubauende Anschlußstutzen oder Sattelstücke jeweils mit Bohrring
- durch das direkte Einbinden des Anschlußkanals in den Straßenkanal.
Insbesondere bei der letzten Anschlußvariante kommt es immer wieder vor, daß bei nichtfachgerechter Herstellung der Anschlußkanal mehr oder weniger weit in den Kanal einragt und somit ein Abflußhindernis bildet.
Bei dieser Art der Ausführung kann der Anschluß auch zu einem späteren Zeitpunkt in den Kanal hineinrutschen, z.B. durch Einflüsse beim Verfüllen des Leitungsgrabens, dynamische Beanspruchungen infolge von Verkehr und Bodenbewegungen, z.B. in Bergsenkungsgebieten.
In Anbetracht der Vielzahl von Anschlußkanälen vor allem im innerstädtischen Bereich, wo Anschlußabstände von 1 m bis 1,5 m keine Seltenheit sind, tritt dieser Schadensfall sehr häufig auf. Dies betrifft insbesondere den nichtbegehbaren Nennweitenbereich, der lange Zeit kaum kontrolliert werden konnte.