Rißbreite an der Oberfläche
Bei Rißbreiten von ≥ 3mm sind alle Injektionsmittel auf der Basis von Zementsuspensionen und Kunststofflösungen geeignet.
Die weiteren Injektionsgrenzen sind in [Verkehra] für folgende Injektionsmittel und Rißbreiten angegeben:
- Epoxidharz EP-I ≥ 0,10 mm
- Polyurethanharz PUR-I ≥ 0,30 mm
- Zementleim ZL-I ≥ 1,50 mm
- Zementsuspension ZS-I ≥ 0,20 mm.
Beim Einsatz von Injektionshochdruckpumpen mit Drücken über 20 bar liegt die Injektionsgrenze für Kunststofflösungen nach [Weinm80] bei 0,02 mm.
Bei zementgebundenen Werkstoffen geht man davon aus, daß sich Risse bis zu 0,2 mm Breite bei eindringendem oder durchsickerndem Wasser durch Nachhydratation der Zementteilchen oder durch Sintervorgänge selbsttätig und kraftschlüssig schließen. Dieser Vorgang wird als "Selbstheilung" oder "Nachsinterung" bezeichnet (Abschnitt 2.8) .
Bei Betonrohren wird in Abhängigkeit von der Rißtiefe, selbst bei Haarrissen mit einer Rißbreite von 0,1 mm, die Carbonatisierung entlang der Rißflanken in tiefere Bereiche des Betons vorgetragen (Bild 5.2.2.1.1.1-1) . Für Stahl- und Spannbetonrohre ist dieser Erscheinung eine besondere Bedeutung beizumessen, da durch diese im Rißbereich die passivierende oder korrosionsschützende Wirkung des Betons auf den Bewehrungsstahl aufgehoben wird. Damit erhöht sich die ohnehin besonders durch größere Risse hervorgerufene Korrosionsgefahr der Stahleinlagen infolge des Eindringens aggressiver Bestandteile des Abwassers oder des Gasraumes, wie z.B. CO2, SO2 u.ä. [Depke86] .
Für die Wahl des Injektionsmittels wirkt sich die Rißtiefe in der Regel dahingehend aus, daß mit größer werdender Tiefe ein geringer viskoses und langsamer reagierendes Mittel über einen längeren Injektionszeitraum eingepreßt werden sollte.