Haftbrücke
Für eine dauerhafte Verbindung zwischen Altbeton und Reparaturmörtel müssen in Abhängigkeit des Reparaturverfahrens Qualitätsanforderungen an den Betonuntergrund bezüglich folgender Eigenschaften gestellt werden [Grube90] :
- Rauhigkeit der Oberfläche,
- Häufigkeit und Größe von Lunkern und Poren,
- Abreißfestigkeit,
- zulässige Risse,
- Druckfestigkeit u. ggf. E-Modul,
- Carbonatisierung,
- zulässiger Chlorid-Gehalt,
- Betonfeuchte und -temperatur.
Für die meisten Maßnahmen ist eine leichte Oberflächenrauhigkeit, wie sie bei Sandstrahlen oder Hochdruckwasserstrahlen entsteht, vorteilhaft.
Feine Oberflächenrisse, mit Rißbreiten < 0,1 mm und nur wenigen Millimetern Tiefe, sind für die meisten Maßnahmen auch ohne Behandlung nicht von Nachteil. Es kann jedoch zweckmäßig sein, sie durch Tränkung mit einem Epoxidharz zu füllen. Breite und tiefergehende Risse sind stets zu füllen [Verkehra] .
Der Kontakt zwischen Altbeton und Reparaturmörtel wird mit einer sogenannten Haftbrücke realisiert. Es handelt sich dabei um einen "Hilfsstoff, der die Haftung zwischen einem alten Untergrund und einer neuen Mörtelbeschichtung verbessert. In der Regel bestehen Haftbrücken aus Harzlösungen oder Dispersionen, es werden jedoch auch vielfach zementgebundene Feinmörtel in schlämmfähiger Konsistenz verwendet, die aus denselben Mischungskomponenten bestehen wie der Beschichtungsmörtel" [BDZ89] .