Aufbringen des Reparaturmörtels
Der Auftrag des Reparaturmörtels (Bild 5.2.1.3.4-1) muß erfolgt sein, bevor die Haftbrücke völlig angetrocknet ist (Verarbeitung "frisch in frisch"). Andernfalls besteht die Gefahr, daß die Haftbrücke zur Trennschicht wird.
Beim Anmachen und Auftragen sowie Nachbehandeln der Reparaturmörtel sind die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu beachten. Ausführliche Erläuterungen bezüglich der Planung und Ausführung von Reparaturmaßnahmen bei Betonoberflächen finden sich in [Grube90] [ZTVSIB90] [ÖBV94] . Reparaturmaßnahmen großen Ausmaßes können auch abschnittsweise ausgeführt werden.
Die Reparatur größerer durch bergbauliche Einflüsse entstandener Schäden eines Ortbetonkanals zeigen (Bild 5.2.1.3.4-2) und (Bild 5.2.1.3.4-3) . Im zerstörten Bereich des Sammlers wurden abschnittsweise Rohrsegmente entfernt, eingeschalt und die entstandenen Hohlräume mit quellendem Fließbeton verfüllt. (Bild 5.2.1.3.4-4) zeigt den reparierten Bereich rechts und die noch offene Schadensstelle links. Voraussetzungen sind auch hier ein außen anstehender, vorübergehend standfester Boden ohne Grundwassereinfluß und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des ausführenden Personals.