Zwei-Komponenten- Fugendichtungsmassen auf der Basis von Polyurethan
Nach den Bau- und Prüfgrundsätzen (BPG) des DIBt [IfBt81] eignen sich bei Zwei-Komponenten-Fugendichtungsmassen z.Z. nur solche auf der Basis von Polyurethan oder Polyurethan-Teer für den Einsatz in Abwasseranlagen.
Fugendichtungsmassen auf der Basis von Polyurethan-Teer zeichnen sich durch eine gute Haftung an Betonflanken aus; sie sind in entsprechenden Einstellungen druckwasserstabil und auch beständig gegen mögliche chemische Beanspruchungen, etwa durch Öle und Tenside. Darüber hinaus sind sie wurzelfest und widerstandsfähig gegen möglichen Algenbewuchs [Kolon90a] [Kolon90b] .
Zwei-Komponenten-Fugendichtungsmassen auf Polyurethanbasis zeichnen sich durch ihre sehr gute Abriebfestigkeit, Chemikalienbeständigkeit und Flexibilität bei tiefen Temperaturen (konstantes Verhalten bei Temperaturwechsel) aus, gleichzeitig besitzen sie gute Beständigkeit gegenüber mikrobiologischen Angriffen. Das mechanische Verhalten ist vorwiegend elastisch.
Der Abbindevorgang verläuft chemisch vernetzend und temperaturabhängig zwischen 1 und 7 Tagen. Während dieser Zeit sind Zwei-Komponenten-Polyurethanmassen stark feuchtigkeitsempfindlich.
Auch hier ist ein Voranstrich mit einem Primer fast immer erforderlich.
Die von den Herstellern angegebenen Werte für die praktische Bewegungsaufnahme liegen bei 10 bis 25 %. In diesem Rahmen können Fugenbewegungen und Wasserdruck aufgenommen werden, wobei allerdings die einwandfreie Haftung an den Fugenflanken und ein gleichmäßiger fachgerechter Einbau gewährleistet sein müssen.
Für Zwei-Komponenten-Fugendichtungsmassen auf der Basis von Polyurethan bzw. Polyurethan-Teer enthalten die BPG neben den erforderlichen Prüfungen auch Richtlinien für die Verarbeitung, die Bemessung der mit der Fugendichtungsmasse zu schließenden Fugen und für die Beschaffenheit der Kontaktflächen.
Die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der Fugendichtungsmasse ist durch eine Zulassungsprüfung als Voraussetzung für die Erteilung eines Prüfzeichens nachzuweisen und durch eine Überwachung zu sichern, die aus einer Eigen- und einer Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle besteht.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Fugendichtungsmassen bezüglich der Kriterien Standvermögen, Haft- und Dehnvermögen, Beständigkeit gegen Wasserüberdruck von 2 bar, Gewichtsverlust nach Hitzelagerung sowie chemische und mikrobiologische Beständigkeit beurteilt (Tabelle 5.2.3.2.2.5-1) [Engel89] .
Prüfungen | Anforderungen |
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Standvermögen in Anlehnung an DIN 52 454 | Nicht mehr als 2 mm Ausbuchtung |
Haft− und − Dehnvermögen (in Anlehnung an DIN 52 455 T1 bis T4; vor Prüfungen werden die Prüfkörper einer 28tägigen Wasserlagerung, einer Wechsellagerung mit insgesamt 20 Tagen in Luft von 70°C und 8 Tagen in Wasser von 30°C sowie einer 7tägigen Lagerung bei −20°C ausgesetzt) | Nach Lagerung nach jeweils 24stündiger Dehnung keine Rißbildung und keine Ablösung von Kontaktmaterial (Haftgrund) |
Beständigkeit gegenüber Wasserüberdruck von 2 bar. Gewichtsverlust nach Hitzelagerung (7 Tage in Luft von 70° C) | Aufwölbung nach 24 Stunden (Anfangswert) nicht mehr als 5 mm. Nach anschließenden 7 Tagen nicht mehr als 1 mm Zunahme der Aufwölbung gegenüber dem Anfangswert. Kein Wasserdurchtritt. |
Chemische Beständigkeit (Ermittlung der Gewichts− und Volumenänderung nach 7tägiger Einlagerung in verdünnter Schwefelsäure mit pH 2 bzw. verdünnter Natronlauge mit pH 12) | Nicht mehr als 10 % Nicht mehr als ±5 % |
Mikrobiologische Beständigkeit: Gewichtsverlust nach 12 monatiger Einlagerung in aerobes bzw. anaerobes Abwasser einer kommunalen Kläranlage | Nicht mehr als 5 % |
Das für den Einbau erforderliche Voranstrichmittel muß in seiner Zusammensetzung sowohl auf die Fugendichtungsmasse als auch auf den Werkstoff des zu dichtenden Bauteils abgestimmt sein und zusammen mit der Fugendichtungsmasse genau nach Herstellerangaben verarbeitet werden. Seine Eignung ist ebenfalls nach den o.a. BPG nachzuweisen.
Die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Verarbeitungshinweise ist wesentliche Voraussetzung für die spätere einwandfreie Funktion der Dichtung.