Mechanisches Verhalten
Je nach Verhältnis von elastischen zu plastischen Anteilen lassen sich Dichtstoffe und Fugendichtungsmassen als plastisch, plastoelastisch, elastoplastisch oder elastisch bezeichnen (Bild 5.2.3.2.2.3-1) .
Dieses Verhältnis wird abgeleitet aus dem Rückstellvermögen (Wert in Prozent, um den sich ein nicht ideal elastischer Abdichtungsstoff nach vorausgegangener Dehnung wieder zurückverformt).
Dichtstoffe und Fugendichtungsmassen gelten:
- bei einem Rückstellvermögen von weniger als 10 % als plastisch
- bei einem Rückstellvermögen von 10 % bis 50 % als plastoelastisch
- bei einem Rückstellvermögen von 50 % bis 90 % als elastoplastisch
- bei einem Rückstellvermögen von mehr als 90 % als elastisch (Bild 5.2.3.2.2.3-1) .
Plastische Fugendichtungsmassen eignen sich nicht für Abdichtungen dauerbeanspruchter Bewegungsfugen (Bild 5.2.3.2.2.3-2) . Sie werden durch Bewegungen gefährdet, was letztlich zum Abriß führt (sogenannter Kaugummieffekt).
Elastische Massen nehmen nach herbeigeführter Formänderung, Dehnung oder Stauchung und nachfolgender Entlastung ihre Ausgangsform wieder ein, d. h. sie besitzen ein weitgehend reversibles Verformungsverhalten. Das bedeutet aber auch, daß elastische Massen im Gegensatz zu den plastischen die Spannungen nicht abbauen, sondern unter Spannung bleiben. Das führt dazu, daß Zug- und Schubspannungen in den Haftflanken entstehen, die unter Umständen eine Ablösung der Fugendichtungsmasse von den Flanken bewirken. Deshalb sind auch in elastischen Fugendichtungsmassen plastische Anteile erforderlich, die den notwendigen Spannungsabbau bei Dehnungen - vor allem in den Fugenflanken - übernehmen.
Elastisches bzw. plastisches Verhalten spiegelt sich auch in der Höhe des nach DIN 52455 Teil 1 und Teil 4 [DIN52455] zu ermittelnden Dehn-Spannungswertes (E-Modul) wider, der das Verhältnis zwischen einer durch äußere Krafteinwirkung auftretenden Spannung und der dadurch verursachten Dehnung angibt (Bild 5.2.3.2.2.3-1) .
Bedingt durch die notwendige Haftung an den Fugenflanken wird für die elastischen Fugendichtungsmassen eine zulässige Gesamtverformung vorgegeben, die nach DIN 52460 [DIN52460] der Verformungsbereich (Gesamtheit von Dehnung, Stauchung, Scherung) ist, innerhalb dessen die Fugenabdichtung ihre Funktionsfähigkeit beibehält.
Ihr Wert, dessen Kenntnis auf praktischen Erfahrungen und Versuchen beruht, liegt bei den in Kanalisationen eingesetzten elastischen und elastoplastischen Fugendichtungsmassen in der Regel bei 10 % bis 25 % der Fugenbreite.