Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Abdichtung von Fugen und Rohrverbindungen mit Abdichtungsstoffen

Eine Möglichkeit, Fugen und Rohrverbindungen im begehbaren Nennweitenbereich nachträglich abzudichten, besteht im Einbau von Abdichtungsstoffen (elastische Dichtmittel und plastische Dichtmittel) entsprechend DIN 19543 [DIN19543:1982] und DIN EN 476 [DINEN476:1997] sowie Fugendichtungsmassen [Barte80] [Werse80] .

Die DIN 19543 [DIN19543:1982] ist seit August 1997 durch die DIN EN 476 [DINEN476:1997] ersetzt worden. Da letztere nicht speziell auf die Dichtmittel eingeht, werden nachfolgend auch Auszüge aus der DIN 19543 [DIN19543:1982] zitiert.

Die Abdichtungsstoffe müssen die Anforderungen nach DIN EN 476 [DINEN476:1997] bezüglich der

  • Wasserdichtheit,
  • Dichtheit bei mechanischen Beanspruchungen (Abwinkelung und Scherlast),
  • Korrosionsbeständigkeit,
  • thermischen Beanspruchungen,

erfüllen.

Hinsichtlich chemischer Einflüsse und stofflicher Änderungen heißt es in der DIN 19543 [DIN19543:1982] :

"Dichtmittel, die Kontakt mit angreifenden Wässern, Böden oder Gasen haben, müssen so hergestellt oder geschützt werden, daß sie deren Angriffen ohne Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit widerstehen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn über einen angemessenen Zeitraum von mindestens 7 Tagen bei mindestens +35° C in der Leitung bzw. dem Kanal die Dichtfunktion beibehalten wird und die Rohrverbindung bei einer anschließenden Druckprüfung wasserdicht bleibt. Insbesondere sind zu beachten:

  • Verträglichkeit der Mischungsbestandteile des Dichtmittels
  • Wechselwirkung des Dichtmittels mit dem Rohrwerkstoff
  • Verlust des Dichtmittels an flüchtigen Bestandteilen
  • Einwirkung von Luft und bei Fäulnisprozessen entstehenden Gasen auf das Dichtmittel
  • Wechselwirkung des Dichtmittels mit Abwasser, Grundwasser und Boden.

Die Funktionsfähigkeit der Rohrverbindung muß gesichert sein bei Einwirkung von Abwasser mit pH-Werten von 2 bis 12 und gewerblichem Schmutzwasser nach ATV-A 115 [ATVA115b] . Soweit Schmutzwasser (z.B. vor einem Abscheider) mit davon abweichenden Eigenschaften anfällt, sind die jeweils maßgebenden Beanspruchungen zu berücksichtigen".

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)