Gekrümmte Leitung
Beim Einziehen in gekrümmte Leitungen darf die Summe der beim Ziehen und Biegen auftretenden Einzeldehnungen die zulässige Gesamtdehnung von 3 bis 4 % nicht überschreiten.
Läßt man beim Ziehen eine Dehnung von 2 % zu, so beträgt die zulässige Dehnung durch das Biegen im Bereich der Krümmungen noch etwa 1 bis 2 %.
εB = Dehnung durch das Biegen
εZ = Dehnung durch das Einziehen
εzul = zulässige Dehnung
Als Kriterien für die Bestimmung der zulässigen Biegeradien sind einmal bei kleinem Verhältnis von Rohrwanddicke zu Durchmesser (also niedrigen Druckstufen) die Knickung, zum anderen bei großem Verhältnis (also höheren Druckstufen) die Randfaserdehnung zu betrachten. Zur Berechnung der Biegeradien gelten näherungsweise folgende Gleichungen:
Biegeradius gegen Knickung
rm = mittlerer Rohrradius [mm]
s = Rohrwanddicke [mm]
PN = Druckstufe
dm = mittlerer Rohrdurchmesser [mm]
Biegeradius gegen Dehnung
ra = Rohraußendurchmesser [mm]
ε = Randfaserdehnung (= εzul - εZ = 1 bis 2 %)
Unter Berücksichtigung dieser beiden Kriterien erhält man die zulässigen Biegeradien gemäß (Tabelle 5.3.2.6.3.1.1.2-1) .
Bei Temperaturen um 0° C sind die o.a. Biegeradien um den Faktor 2,5 zu erhöhen. Zwischen 0° und 20° C kann der jeweils zulässige Biegeradius durch lineare Interpolation ermittelt werden [Bröms87] .
In Krümmungen vergrößert sich die Kraft F vor dem Bogen um den Faktor eμβ auf die erforderliche Zugkraft Fβ nach dem Bogen
Die zulässige Einziehlänge bei einer Krümmung ergibt sich dann zu: