Erd- und Verkehrslasten (Fall III, biegeweiches Rohr)
Ist das zu sanierende Rohr-Boden-System allein nicht tragfähig, so ist für das Kunststoffrohr eine statische Berechnung durchzuführen. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die statische Berechnung für Entwässerungskanäle und -leitungen nach ATV-A 127 [ATVA127:1997] , wobei für Kunststoffrohre nach 50 Jahren Betriebsdauer eine zulässige Verformung von 6 % zugrundegelegt wird. Bei einem nach dem Relining-Verfahren verlegten Rohr werden der umgebende Dämmer sowie das alte Rohr als Verbundsystem angenommen und einem hochverdichteten Sand mit einem Verformungsmodul EB= 8 N/mm2 gleichgesetzt. Voraussetzung ist eine ausreichende Bettung des zu sanierenden Kanals.