Biegesteife Rohre
Im Fall I (Bild 5.3.2.6.4.5-1) bildet der Innendruck für biegesteife Rohre in der Regel den maßgebenden Belastungszustand, wobei eine mittragende Wirkung des Dämmers bzw. der alten Rohrleitung aus Sicherheitsbetrachtungen nicht angesetzt wird.
Bei gegebenem Innendurchmesser di und Innendruck pi gilt für die Berechnung der Wanddicke mit einer konstant angenommenen Spannungsverteilung, d.h. unter Vernachlässigung einer Dickwandigkeit:
di = Rohrinnendurchmesser [mm]
σzul = zulässige Ringzugspannung [N/mm2].
Die zulässige Ringzugspannung
muß mit ausreichender Sicherheit S unter der als Werkstoffkennwert K festgelegten Grenzspannung des Versagens gegen Bruch (Ringzugfestigkeit) liegen. Die maximal ansetzbaren Ringzugfestigkeiten sowie die minimal erforderlichen Sicherheiten sind der jeweiligen DIN-Norm zu entnehmen.
Ist das zu sanierende Rohr-Boden-System allein nicht tragfähig (Lastfall III), so ist für das biegesteife Rohr eine statische Berechnung entsprechend ATV-A 127 [ATVA127:1997] durchzuführen. Der Dämmer sowie das alte Rohr werden hierbei als Verbund angenommen und einem hochverdichteten Sand mit einem Verformungsmodul EB = 8 N/mm2 gleichgesetzt.
Wärmedehungen können aufgrund der gegenüber Kunststoffrohren (biegeweiche Rohre) sehr kleinen Wärmeausdehnungskoeffizienten (αbiegeweich /αbiegesteif ≈ 100 bis 1000) vernachlässigt werden. Die Abstände der Lagesicherung sind somit konstruktiv zu wählen.