Auskleidung des Gasraumes
Die nachträgliche Auskleidung des Gasraumes dient zur Wiederherstellung oder Erhöhung des Widerstandsvermögens der Kanäle insbesondere gegen Biogene Schwefelsäure-Korrosion (Abschnitt 2.6.3.2) . Üblich sind 260° bis 320°-Auskleidungen. Die Fußpunkte der Elemente liegen unterhalb des Abwasserspiegels bei Trockenwetterabfluß, so daß ein Eindringen von Luft hinter die Auskleidung verhindert wird.
Gebräuchliche Auskleidungssysteme sind:
- Steinzeug-Plattenelemente (Abschnitt 5.3.2.5.1) .
- Platten und Bahnen aus Kunststoff (Abschnitt 5.3.2.5.2.1) ,
- Platten und Bahnen aus Kunststoff mit intergrierten Verankerungselementen (Abschnitt 5.3.2.5.2.2) ,
- Glasfaserbeton-Fertigteile mit PVC-U-Stegplatten (Abschnitt 5.3.2.5.2.3) ,
- Hohlkammerstegprofile aus Kunststoff (Abschnitt 5.3.2.5.2.4) ,
- Platten aus Edelstahl (Abschnitt 5.3.2.5.2.5) .
Die Verankerung der Auskleidungen erfolgt je nach System entweder mit Befestigungselementen, wie Schienen und/oder Schrauben und Dübeln oder durch Einbinden von Stegen, Noppen oder Fasern, die Bestandteil der Kunststofformteile und fest mit diesen verbunden sind (intergrierte Verankerungselemente), in die Mörtelhinterfüllung.