Langrohr- und Kurzrohrverfahren
Im Gegensatz zu den Rohrstrangverfahren werden bei den Langrohr- und Kurzrohrverfahren selbsttragende Einzelrohre diskontinuierlich (taktweise) in die zu sanierende Kanalhaltung eingebracht.
Die Verbindung der einzelnen Rohre untereinander zur Herstellung des Inliners (nachfolgend zur besseren Abgrenzung gegenüber dem Rohrstrangverfahren auch Rohrleitung genannt) kann entweder in der zu sanierenden Haltung oder im Startschacht (nach ATV-M 143 Teil 3 [ATVM143-3] : Baugrube bei Langrohrverfahren oder vorhandener Einsteigschacht bei Kurzrohrverfahren) erfolgen. Der entstehende Ringraum wird i.a. verfüllt.
Da zwischen Lang- und Kurzrohrverfahren keine weiteren Unterschiede bestehen, werden sie nachfolgend gemeinsam behandelt.