Einschubverfahren
Beim Einschubverfahren werden die Rohre im Startschacht verbunden und die sich so verlängernde Rohrleitung um jeweils eine Rohrlänge vorgeschoben.
Die einfachste Möglichkeit stellt das Einschieben der Rohre von Hand unter Verwendung von Hilfsmitteln dar.Dieses Verfahren ist jedoch nur sehr begrenzt einsetzbar, und zwar bei:
- leichten Rohren,
- kurzen Vorschublängen,
- glatten Wandungen der zu sanierenden Haltung.
In der Regel werden die Rohre mit Hilfe einer hydraulischen Vorschubeinrichtung in Anlehnung an den Rohrvortrieb (Abschnitt 5.4.3.4) in die zu sanierende Haltung eingeschoben.
Die Vorschubkraft wird über einen Druckring in die Rohrleitung kontrolliert eingeleitet.
Die Vorschubeinrichtung kann in Abhängigkeit u.a. von der örtlichen Situation (Startbaugrube oder -schacht), der erforderlichen Vorschubkraft und der Baulänge der Rohre entweder direkt in der Startbaugrube (Animation 5.3.2.2.2.4.2-1) oder im ersten Rohr der angrenzenden Haltung (Animation 5.3.2.2.2.4.2-2) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-1) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-2) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-3) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-4) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-5) (Bild 5.3.2.2.2.4.2-6) installiert werden. In beiden Fällen ist für eine schadlose Ableitung der Vorschubkräfte zu sorgen.
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Hinsichtlich möglicher Hilfsmaßnahmen zur Erleichterung des Einschubvorganges, Verhinderung des Verkantens oder Ausknickens des Inliners sowie zum Zusammenschieben der Rohrverbindungen gelten die entsprechenden Ausführungen für das Einziehen einer Rohrleitung mit nichtzugkraftschlüssigen Rohrverbindungen.