Einfahrverfahren
Im Gegensatz zu den Einzieh- und Einschubverfahren, bei denen die erforderlichen Kräfte direkt in die Rohre eingeleitet werden, erfolgt beim Einfahrverfahren die Krafteinleitung in spezielle Transportgeräte, auf welche die Rohre aufgelegt oder angehängt sind.
Dieses Verfahren wird fast ausschließlich im begehbaren Nennweitenbereich unter Verwendung folgender Spezialgeräte eingesetzt:
- Schlitten mit Gleitkufen,
- Plateau- oder Rollenwagen (Bild 5.3.2.2.2.4.3-1) (Bild 5.3.2.2.2.4.3-2) (Bild 5.3.2.2.2.4.3-3) ,
- gleisgebundene Wagen (gezogen, geschoben oder selbstfahrend) (Bild 5.3.2.2.2.4.3-4) ,
- selbstfahrende Wagen (z.B. Gabelstapler),
- Einschienenhängebahn oder Kranbahn (Bild 5.3.2.2.2.4.3-5) .
Die nichtselbstfahrenden Geräte werden mittels Seilwinde oder von Hand eingezogen bzw. eingeschoben.
In der Regel werden die Rohre jeweils einzeln in die zu sanierende Haltung eingefahren, vor Ort abgelassen und z.B. mittels Rohrzuggeräten zusammengezogen, wobei sich immer mindestens eine Person vor Ort befinden muß.
Die Transportgeräte werden i.a. aus der Haltung entfernt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, z.B. beim Einbringen mittels Gleitkufen, diese zur Arbeitserleichterung unter dem Inliner zu belassen.
Für den nichtbegehbaren Nennweitenbereich ist für diesen Zweck ein spezielles, ferngesteuertes und mittels Kanalfernsehkamera überwachtes Gerät entwickelt worden.
Neben dem Rohrtransport dient es auch zum Zusammenschieben der Rohre und als Hilfsgerät zur Wiederherstellung der Einbindungen von Anschlußkanälen (Bild 5.3.2.2.2.4.3-2) .