Prüfungen
Im Zuge der Reliningmaßnahme sind nach [LB310] und in Anlehnung an [Gütes96] folgende Maßnahmen zur Prüfung und Eigenüberwachung durchzuführen und zu dokumentieren:
- Kontrolle und Dokumentation der Reinigung, Inspektion, Vermessung und Kalibrierung des zu sanierenden Kanalabschnittes.
- Eingangskontrolle des Inlinerschlauches mit Angaben von Hersteller, Wareneingang Harze, Wareneingang Trägermaterial, Harzrezeptur, Durchmesser, Wanddicke und Länge sowie Prüfergebnissen des einbaufertigen Inlinerschauches.
- Protokoll der Transport- und Lagertemperatur (verfahrensabhängig).
- Aufzeichnung der Zugkraft beim Einziehen des Preliner- und Inlinerschlauches mit Hilfe eines Zugkraftschreibers (möglichst automatisch) und Kontrolle der Zugkraftbegrenzung (diese Position entfällt beim Umstülpverfahren).
- Der Aushärtungsvorgang soll nach ATV-M 143 Teil 3 [ATVM143-3] meßtechnisch beobachtet und in einem Protokoll dokumentiert werden. Dies geschieht durch Kontrolle von Temperatur und -verlauf im Heißwasservor- und - rücklauf sowie der Temperatur- und Druckentwicklung im Inlinerschlauch in Abhängigkeit der Zeit (verfahrensabhängig). Bei Verfahren mit Lichtaushärtung sind Temperaturverlauf, Geschwindigkeit und Anzahl der UV-Lampen aufzuzeichnen.
- Entnahme von Materialproben nach der Aushärtung und Dokumentation der Kennwerte Biegefestigkeit, E-Modul, Wanddicke, Wasseraufnahme sowie Vergleich dieser Prüfergebnisse mit Ansätzen der statischen Berechnung.
- Prüfung der Wasserdichtheit nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] mit Wasser oder Luft (Abschnitt 4.5.1) oder nach Anforderungen des Auftraggebers.
- Überwachung der Fräsarbeiten für Anschlüsse:
- Fräsprotokoll mit Bestätigung, daß alle erforderlichen Anschlüsse fachgerecht geöffnet wurden,
- TV-Kontrolle.
- Optische Inneninspektion und Verformungsmessung der sanierten Leitung nach evtl. erforderlicher Reinigung.