Auskleidung mit örtlich hergestellten Rohren
Charakteristikum dieser Verfahrensgruppe ist die Herstellung eines selbsttragenden bzw. statisch tragfähigen Inliners (Abschnitt 5.3.2.1) vor Ort, und zwar entweder unmittelbar beim Einbringen in die zu sanierende Kanalhaltung oder innerhalb derselben. Der so hergestellte Inliner ist sofort trag- und funktionsfähig.
Man unterscheidet zwischen folgenden Verfahrensuntergruppen (Bild 5.3.2.3-1) :
- Auskleidung mit örtlich hergestellten Rohren mit Ringraum und
- Auskleidung mit örtlich hergestellten Rohren ohne Ringraum.
Beide Gruppen basieren ausschließlich auf dem Wickelrohrverfahren.
Bezüglich der Einsatzbereiche und Voraussetzungen für die Anwendung sowie der zu absolvierenden Leistungspositionen im Rahmen der Vorarbeiten, der Ringraumverfüllung sowie der Abschlußarbeiten und -prüfungen gelten die diesbezüglichen Ausführungen des konventionellen Rohrstrangverfahrens mit Ringraum im (Abschnitt 5.3.2.2.1) (Bild 5.3.2.3-2) (Tabelle 5.3.2.3-1) . Im vorliegenden Anwendungsfall entfällt die Position der Herstellung der Einziehbaugrube, da die Sanierung über Einsteigschächte erfolgt. Die Abschlußarbeiten sind in den Fällen, in denen aus verfahrenstechnischen Gründen der Aufbeton der Schachtsohle entfernt werden muß, um die Position Wiederherstellung derselben zu ergänzen. Infiltrierendes Grundwasser kann die Ringraumverfüllung negativ beeinflussen und sollte deshalb durch Vorabdichtung vermieden werden.