Verbindung der Auskleidungselemente
Wird die Auskleidung aus einzelnen Elementen hergestellt, so muß deren Verbindung untereinander (z.B. durch Kleben, Schweißen) sinngemäß den gleichen Anforderungen genügen wie die Auskleidung selbst.
Bei den Verbindungen dieser Elemente wird unterschieden zwischen Verbindungen ohne mechanische Beanspruchung und solchen mit mechanischer Beanspruchung.
Verbindungen ohne mechanische Beanspruchung sind in der Regel solche, die in Längsrichtung der ausgekleideten Bauwerke vorgesehen sind.
Verbindungen mit mechanischer Beanspruchung sind stets dann gegeben, wenn z.B. im Bereich von Rohrstößen kraftschlüssiger Kontakt der Auskleidung zweier Rohre vorgenommen wird.
Für alle Verbindungsarten sind Dichtheit (bei Beachtung der Grenztemperatur), Beständigkeit und Alterungsverhalten nachzuweisen.
Für Verbindungen mit mechanischer Beanspruchung, die eine Längskraftaufnahme sicherstellen, ist zusätzlich nachzuweisen, daß quer zur Verbindungsrichtung eine Kraft aufgenommen werden kann, die mindestens 80 % der Reißkraft bzw. der Kraft bei Erreichen der Streckgrenze des Grundmaterials beträgt [IfBt82] .