Selbsttragende Auskleidungen
Selbsttragende bzw. statisch tragfähige Auskleidungen bedürfen keiner Verankerung oder Befestigung im Tragquerschnitt.
Für sie ist bei Beanspruchung durch äußere Lasten (z.B. Grundwasserdruck bei druckdichter Auskleidung) ein statischer Nachweis zu führen (Abschnitt 5.3.2.6) [IfBt82] .
Wenn nicht eindeutig geklärt ist, welche Belastung infolge Außendruckes eintritt, z.B. Größe der Belastung, Belastung auf den gesamten Rohrumfang oder nur auf einen Teil des Rohrumfanges, sind Einzelheiten des statischen Nachweises zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Ist nachweisbar keine Außendruckbelastung vorhanden, müssen selbsttragende Auskleidungen eine Mindestringsteifigkeit von SR (24h, 20° C) = 0,01 N/mm2 besitzen. Im Einzelfall ist ein Eignungsnachweis zu erbringen [IfBt82] .