Konstruktion der Auskleidung
Die Konstruktion der Auskleidung hat unter Berücksichtigung der vom Hersteller zu liefernden Verarbeitungsrichtlinien, Hinweise für Transport, Lagerung und Verarbeitung zu erfolgen, so daß unter Berücksichtigung der jeweiligen Werkstoffeigenschaften keine Beeinträchtigungen oder Schäden eintreten [DIBt96].
Auskleidungen müssen auch die Bereiche der Rohrverbindungen (z.B. Muffe und Spitzende) sicher abdecken. Sie dürfen nachträgliche Anschlüsse nicht unmöglich machen [Trink87] .
Im folgenden werden die diesbezüglichen Anforderungen getrennt für nichtselbsttragende und selbsttragende Auskleidungen dargestellt. Da eine Anzahl der nachfolgend vorgestellten Auskleidungswerkstoffe und -systeme sowohl nichtselbsttragend als auch selbsttragend oder teilverankert eingesetzt werden kann, wird dieses Unterscheidungsmerkmal bei den Erläuterungen zu den einzelnen Systemen nicht mehr getroffen.