Indirekte Kosten durch die Schädigung von Straßenbäumen
Sofern Baugruben insbesondere bei Kanalerneuerungen in offener Bauweise in der Nähe von Straßenbäumen hergestellt werden, sind immer wieder Schädigungen durch Kappen von Wurzeln oder Ästen oder durch Grundwasserabsenkungen oder Bodenverdichtungen festzustellen (Abschnitt 1.12) . Wenn Schädigungen nicht durch den Träger der Baumaßnahme direkt ausgeglichen werden, entstehen häufig indirekte Kosten, da betroffene Bäume vorzeitig ersetzt werden müssen, oder die Bäume die sich aus ihrer Entwicklung ergebende Funktion nicht mehr erfüllen können.
Das Sachwertverfahren nach Koch [Koch87] [SaKur96] ist ein durch die Gerichte in vielen Fällen bestätigtes Verfahren zur Monetarisierung von Baumschäden. Den Ausgangspunkt stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, das in § 94 den Baum als wesentlichen Grundstücksbestandteil definiert, wodurch auch Baumschäden schadenersatzpflichtig sein können. Die Monetarisierung ergibt sich aus den Herstellungskosten eines Baumes, bis dieser die Funktion des geschädigten übernehmen kann. Der Herstellungswert umfaßt die Kosten zum Erwerb eines Ersatzgehölzes (das auch jünger und kleiner als das geschädigte sein kann), dessen Transport und Pflanzung, dem Anwachsrisiko sowie der jährlichen Pflege mit dem Risiko über die Herstellungsdauer, die endgültige Funktion tatsächlich zu erreichen. Liegt kein Totalausfall vor, sind der Schädigungsgrad und der direkt nach der Schädigung sowie im Laufe der weiteren Standzeit erforderlichen Behandlungsmaßnahmen abzuschätzen. Alle Kosten sind entsprechend den Zahlungszeitpunkten auf- bzw. abzuzinsen. Zur Quantifizierung des Geldwertes sollte im Einzelfall ein spezielles Fachgutachten eingeholt werden.