Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
Ein wesentliches Merkmal einer Ausschreibung auf Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) ist, daß für die geplante abwassertechnische Baumaßnahme in der Regel die Phase der technischen Bearbeitung bereits abgeschlossen ist.
Der AG muß auf der Grundlage des weitgehend durchgeplanten Bauentwurfs die Leistung so eindeutig und erschöpfend beschreiben, daß alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können (VOB/A § 9, Nr. 1). Hierfür soll die Leistung z.B. durch eine allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe (Vorbemerkung zum LV), zeichnerische Darstellungen, vorliegende Gutachten, technische Berechnungen und durch ein in Teilleistungen gegliedertes LV beschrieben werden. Das Leistungsverzeichnis entspricht somit einer Umkehrung der im Rahmen der Ausführungsplanung vorgesehenen Tätigkeiten und Arbeitsschritte. Dies erfordert vom AG hohe Sachkenntnis, ggf. unter Zuhilfenahme externer Sachverständiger. Nur vollständig ausgeschriebene Baumaßnahmen gewährleisten dem AG, daß alle Bieter gleiche Leistungen kalkuliert haben.
Die Ausschreibung mit LV läßt einen unmittelbaren Preisvergleich zwischen mehreren Angeboten zu. Der AG kann auch einen Preisspiegel für einzelne Teilleistungen aufstellen, um damit gemäß VOB/A § 23 die Angebote einer rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung zu unterziehen.
Für die Ausschreibung mit LV können gegebenenfalls von den Bietern wirtschaftlich günstigere Sondervorschläge ausgearbeitet werden. Diese Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind jedoch wie üblich auf gesonderten Anlagen dem Angebot beizufügen und als solche zu kennzeichnen (VOB/A § 21, Nr. 3). Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig.