Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Gemäß VOB/A § 9, Nr. 10-12 besteht die Möglichkeit, auch den Entwurf für die Bauleistung dem Wettbewerb zu unterstellen. Bei diesem auch als Funktionalausschreibung bekannten Ausschreibungsverfahren wird die Leistungsbeschreibung ebenfalls vom Bieter erbracht.
Das Leistungsprogramm des AG beschreibt den Zweck der fertigen Leistung und sollte eine detaillierte Beschreibung der gestellten Bauaufgabe, Ergebnisse aus durchgeführten Untersuchungen, gutachtliche Auswertungen, behördliche Vollzugsanordnungen u.ä. aufweisen. Nur ein ausführliches Leistungsprogramm gewährleistet, daß der Bieter in seinem Angebot alle maßgebenden Umstände und Bedingungen erkennt, um einen finanzierungsgemäß kalkulierbaren Rahmen für den AG erarbeiten zu können.
Da bei der Ausschreibung mit Leistungsprogramm umfangreiche Vorarbeiten von den Bietern verlangt werden, die auch einen besonderen Aufwand erfordern, sollte die Zahl der Bieter möglichst eingeschränkt werden. Dies liegt auch im Interesse des Bauherrn oder desjenigen, welcher die Angebote vergleichen und auswerten muß.
Ferner hat der AG darauf zu achten, daß eine Ausschreibung auf der Grundlage eines Leistungsprogramms nur an fachkundige Firmen, die entsprechende Erfahrungen nachweisen, vergeben wird. Diese können bei der Anfrage von technisch anspruchsvollen Projekten, z.B. über eine Ausschreibung, mit öffentlichem Hinweis ermittelt werden.