Schächte
Für die Herstellung der Schächte gelten DIN 19549 [DIN19549] sowie die ATV-Arbeitsblätter A 139 [ATVA139:1988] und A 241 [ATVA241:1994] (Abschnitt 1.8) .
Alle Schachtteile einschließlich der Verbindungen müssen einem inneren und äußeren Wasserdruck von 0 bis 0,5 bar dauernd standhalten. Bei höheren Beanspruchungen sind entsprechende Anforderungen zu vereinbaren [ATVA142:1992] .
In den Schächten sind Vorrichtungen vorzusehen, die eine Dichtheitsprüfung während des Betriebes ermöglichen. Außerdem muß ausreichender Platz für die Kontrolle der verlegten Leitungen zur Verfügung stehen [ATVM146] (Bild 6.4.2.1.5-1) .
Die Fugenanzahl sollte auf ein Minimum begrenzt und Setzungen sollten weitestgehend ausgeschlossen werden. Sollte es dennoch zu Setzungen kommen, dürfen keine Undichtigkeiten auftreten.