Einwandige Abwasserkanäle
Bei einwandigen Kanälen gelten nach [MULUF84] folgende Forderungen:
- An die Rohre aus Werkstoff nach DIN 4033 [DIN4033:1979] sind auch beim Betrieb des Abwasserkanals als Freispiegelleitung Druckrohranforderungen zu stellen. Die Rohre müssen einem Prüfdruck von 2,4 bar entsprechend dem Nenndruck von 1,6 bar standhalten. Dasselbe gilt für die Rohrverbindungen.
- Beim Standsicherheitsnachweis ist ein erhöhter Sicherheitsbeiwert gegen Versagen der Tragfähigkeit des Abwasserkanals zugrundezulegen. In der statischen Berechnung des Abwasserkanals ist der Sicherheitsbeiwert der Spalte A des ATV- A 127 [ATVA127:1988] um 20 % zu erhöhen.
Zudem müssen bei Undichtigkeiten Sofortmaßnahmen möglich sein, die eine Grundwasserverschmutzung ausschließen. Nach dem Verlegen der Rohrleitungen muß die Dichtheit jederzeit überprüft werden können. Das heißt in den Kanalisationen müssen Einrichtungen existieren, die eine problemlose Prüfung der Dichtheit während des Betriebes ermöglichen. Mit der Problematik von einwandigen Kanälen in Wasserschutzgebieten befassen sich [Penka90] [Stein90a] [Wolf85] [Hartu88] .