Technische Anforderungen bezüglich Neuverlegung und Instandhaltung
Die Erfüllung der im (Abschnitt 6.4.1) erwähnten "Kontrollierbaren Schutzmaßnahmen", die eine Beeinträchtigung des Grundwassers ausschließen, können nach [ATVA142:1992] [MULUF84] durch folgende Ausführungsarten der Kanäle realisiert werden:
- Verlegung der Kanäle und Leitungen in einem dichten Schutzrohr (Doppelrohr)
- Verlegung von einwandigen Kanälen und Leitungen mit zusätzlichen Maßnahmen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird nachfolgend anstelle des o.a. und in [ATVA142:1992] [MULUF84] verwendeten Begriffes "Doppelrohr" der Begriff "doppelwandiges Rohr" eingeführt.