Anforderungen bezüglich der Abwasserdurchleitung
Im Hinblick auf eine Abwasserdurchleitung und eine Versenkung oder Versickerung von Abwasser legt das DVGW - Arbeitsblatt W 101 [DVGWW101] folgendes fest:
In der Zone II sind gefährlich und in der Regel nicht tragbar vor allem:
- die für die Zonen III A und III B genannten Einrichtungen, Handlungen und Vorgänge (Abschnitt 6.5.1) ,
- das Durchleiten von Abwasser,
- Gräben und oberirdische Gewässer, die mit Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen belastet sind.
Obwohl das Durchleiten von Abwasser in der Wasserschutzzone II nicht zulässig ist, können aufgrund zwingender örtlicher oder technischer Gegebenheiten Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Behörde erteilt werden. In diesem Fall sind kontrollierbare Schutzmaßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers ausschließen [ATVA142:1992] .