Definition Wasserschutzgebiet
In der DIN 4046 [DIN4046] wird ein Wasserschutzgebiet wie folgt definiert: "Einzugsgebiet oder Teil des Einzugsgebietes einer Wassergewinnungsanlage, das zum Schutz des Wassers Nutzungsbeschränkungen unterliegt."
Entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 101 [DVGWW101] erfolgt die Einteilung eines Wasserschutzgebietes in der Regel in 3 Schutzzonen:
- Zone I : Fassungsbereich (Abschnitt 6.3)
- Zone II : Engere Schutzzone (Abschnitt 6.4.1)
- Zone III : Weitere Schutzzone (Abschnitt 6.5.1) .
Die Beschränkung für bestimmte Nutzungsarten und die Schutzmaßnahmen für das Wasser nehmen in der Reihenfolge Zone III - Zone II - Zone I zu. Sofern unterschiedliche Anforderungen innerhalb der Schutzzone III angebracht sind, können diese entsprechend unterteilt werden, z.B. in die Zonen:
III B, III A,
wobei A den inneren und B den äußeren Bereich kennzeichnet.
Die Ausdehnung der Zone I sollte im allgemeinen von Brunnen allseitig 10 m, von Quellen in Richtung des ankommenden Grundwassers mindestens 20 m und von Kaarstgrundwasserleitern mindestens 30 m betragen (Bild 6.2-1) .
Die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in die Trinkwassergewinnungsanlage benötigt. Eine Zone II kann entfallen, wenn nur tiefere, abgedichtete Grundwasserstockwerke oder solche genutzt werden, die von der 50 Tage-Linie bis zur Fassung von undurchlässigen Schichten gegenüber der Mächtigkeit abgedeckt sind.
Die Zone III reicht von der Grenze des Einzugsgebietes bis zur Außengrenze der Zone II. Wenn das Einzugsgebiet weiter als 2 km reicht, so kann eine Aufgliederung in eine Zone III A bis etwa 2 km Entfernung ab Fassung und eine Zone III B etwa 2 km bis zur Grenze des Einzugsgebietes zweckmäßig sein.