Umstufungen
Unter Würdigung der Schutzziele können in begründeten Fällen Prioritäten verlagert werden. Beispiele hierfür können sein:
- Abstufung eines exfiltrierenden Regenwasserkanals, der ein reines Wohngebiet ordnungsgemäß entwässert;
- Abstufung von Kanälen, deren Bauweise (redundantes Rohr, doppelwandiges Rohr etc.) in besonderer Weise die Schutzgüter berücksichtigen;
- Aufstufung von Kanälen, die in besonderer Weise das Grundwasser gefährden.
Die Ab-/Aufstufung muß für das gesamte Entwässerungsnetz einheitlich geregelt werden.